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Der Häckseldienst

Der Häckseldienst ist eine Leistung der Abfallwirtschaft und wird aus der Hausmüllgebühr finanziert. Daher bittet das Landratsamt Erding um Verständnis dafür, dass der Einsatz des Häckslers zeitlich begrenzt ist und pro Einsatzort maximal 10 Minuten beträgt.

Der Landkreishäcksler

Eine weit greifende Maßnahme der Abfallvermeidung ist die Zerkleinerung von holzigen Gartenabfällen durch einen Großhäcksler direkt an der Anfallstelle. Das ermöglicht die unmittelbare Verwertung des Häckselgutes in den Hausgärten beispielsweise zum Mulchen oder Kompostieren.

Hierfür müssen sich private Haushalte bei den zuständigen Gemeindeverwaltungen anmelden. Für den Stadtbereich Erding erfolgt die Anmeldung direkt im Landratsamt Erding, Fachbereich Abfallwirtschaft, Tel. 08122/58-1151 oder -1152.

Aus Kostengründen und um Gebührengerechtigkeit zu gewährleisten wird pro Haushalt eine maximale Einsatzzeit des Großhäckslers von 10 Minuten festgesetzt.

Um einen reibungslosen Verlauf beim Einsatz des Landkreishäckslers zu
Gewährleisten, gibt das Landratsamt Erding einige wichtige Informationen:

  • Grundsätzlich wird die Dienstleistung nur für private Hausgärten erbracht, die Müllgebühren entrichten und für den Häckseldienst angemeldet sind. Für Forsthölzer kann die Leistung nicht in Anspruch genommen werden! Jeder Angemeldete kann die Leistung nur einmal pro Häckselaktion (Frühjahr und Herbst) in Anspruch nehmen, auch wenn die maximale Häckseldauer nicht ausgeschöpft wurde.
      
  • Kosten für einen länger dauernden Einsatz werden direkt zwischen Leistungsempfänger und Häckselunternehmer abgerechnet. 
      
  • Eine Anmeldung von Vereinen (Sport-, Fischerei- und sonstige Vereine) ist nur in Absprache mit dem Fachbereich Abfallwirtschaft möglich.

Der Häckseldienst des Landkreises Erding ist eine kostenintensive Leistung, die vom Abfallgebührenhaushalt getragen wird. Um eine zügige und damit kostensparende Abwicklung zu gewährleisten sind diese Voraussetzungen zu schaffen:

  • Der Häckslereinsatz erfolgt nur für angemeldete Grundstücke. Die Leistung wird nicht für Grundstücke erbracht, die erst am Häckseltag vom Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten genannt werden.
       
  • Die Zufahrt zum Einsatzort muss entsprechend breit sein. Die Mindestzufahrtsbreite muss beim Großhäcksler 4,0 m betragen. Kurven müssen 5,0 m breit sein.
       
  • Das Häckselgut soll in Haufwerken geschichtet und nicht flächig verstreut sein, so dass die Hölzer ohne großen Aufwand entnommen werden können. Die Hölzer gelten als nicht häckselbar, wenn sie mit Lastwagen oder Anhängern abgekippt oder mit Frontladern zusammengeschoben werden. Faustzahl für die Höhe des Haufwerkes: 1,0 m.
        
  • Es dürfen keine Wurzelstöcke zum Häckseln bereitgestellt werden.
       
  • Baumdurchmesser bis 18 cm möglich. Bäume sind entsprechend auszuasten.
      
  • Um den Häcksler nicht zu schädigen, ist darauf zu achten, dass sich keine Fremdstoffe in den Haufwerken befinden. Besonderes Augenmerk gilt hierbei Metallen und Steinen.
        
  • Es ist nur verhältnismäßig frisches, zeitnah angefallenes holziges Material bereitzustellen. Komposthaufen bzw. Grasschnitt, Schilf, Topf- und Gemüsepflanzen sind ungeeignet.
      
  • Die Haufwerke können nicht gehäckselt werden, wenn sie unter Spannungs-, Telefonleitungen oder unter Bäumen bereitgestellt werden.
     
  • Das Häckselgut muss auf den Grundstücken so bereitgestellt werden, dass es von öffentlichen Grundstücken aus aufgenommen und gehäckselt werden kann. Privatgrundstücke werden grundsätzlich nicht befahren.
     
  • Das Häckselgut wird nicht mitgenommen

Liegen die genannten Bedingungen bei Eintreffen des Häckseldienstes nicht vor, oder ist das Häckselgut nicht pünktlich bereitgelegt, kann die Leistung nicht erbracht werden. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Nachleistung. Dafür bitten wir um Verständnis.