Aktuelle Regelungen
Aktuell GILT (Stand 01.03.2023)
Aktuell gelten folgende Regeln (§28b IfSG + 17. BayIfSMV):
Generelle Regelungen zur Maskenpflicht:
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit
- Diese Ausnahme gilt nicht bei der FFP2 Maskenpflicht in Krankenhäuser, Arztpraxen usw.
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit
- Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie deren Begleitpersonen sind von der Maskenpflicht befreit
Zutritt nur mit FFP2-Maske für Patienten und Besucher:
- Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, usw.
Zutritt nur mit FFP2-Maske für Besucher:
- Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen
Ein Ansprechpartner des Landratsamtes ist für sämtliche Fragestellungen rund um das Coronavirus für Sie erreichbar:
Mo bis Fr von 9:00 – 12:30 Uhr, Di und Do auch 14:00 – 17:00 Uhr
Bürgertelefon: 08122 / 58- 17 70
Auskünfte und Informative externe Links:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/
https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/