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Aktuelle Regelungen

Aktuell GILT (Stand 12.04.2023)


Zum 07.04.2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen.
Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen.

Nach wie vor können Einrichtungen, wie z.B. Ärzte, Arztpraxen, Kliniken oder, Pflegeheime, usw. von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Maßnahmen wie z.B. das Tragen einer FFP2-Maske verlangen.

Bitte informieren Sie sich vorab bei oben genannten Einrichtungen welche Bedingungen für den Zutritt gelten.

Im Gesundheitsamt Erding wird das Tragen einer Maske derzeit nicht verlangt.


Ein Ansprechpartner des Landratsamtes ist für sämtliche Fragestellungen rund um das Coronavirus für Sie erreichbar: 
Mo bis Fr von 9:00 – 12:30 Uhr, Di und Do auch 14:00 – 17:00 Uhr

Bürgertelefon: 08122 / 58- 17 70


Weitere Informationen zum Coronavirus erhalten Sie auf der Webseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (externer Link):
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/