Aktuelle Regelungen
Aktuell GILT (Stand 30.05.2022)
Allgemeines
3G Regel (geimpft, genesen oder getestet)
Vollständig Geimpft
Bis 30.09.2022:
• zwei Einzelimpfungen
• eine Impfung plus eine nachgewiesene Coronainfektion
Ab 01.10.2022: drei Einzelimpfungen bzw. zwei Impfungen und eine nachgewiesene Coronainfektion.
Genesen
ab dem 28. Tag bis höchstens 90 Tage nach einer nachgewiesenen Infektion
Getestet
aktueller PCR-Test höchstens 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest oder Selbst-Schnelltest unter Aufsicht höchstens 24 Stunden alt
Mit dem 03.04.2022 sind alle bisherigen Regelungen weitestgehend aufgehoben. Die allgemeinen Verhaltensempfehlungen (Abstand, Hygiene, Maske) bleiben als Empfehlung bestehen.
Aktuell gelten noch folgende Regeln:
Maskenpflicht
FFP2-Maske oder Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard:
• ÖPNV
Mindestens medizinische Gesichtsmaske:
• Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, Alten- und Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten
• Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (außerhalb privater Räumlichkeiten)
Von der Maskenpflicht befreit:
• bei Vorlage eines ärztlichen Attest, dass das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen nicht möglich ist.
• Kinder bis zum 6. Geburtstag sind befreit Kinder bis 15 Jahren: medizinische Maske
Einrichtungsbezogene Testerfordernisse
• Zugang zu Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen nur für getestete Personen unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus
• Justizvollzugsanstalten, Abschiebehafteinrichtungen, Einrichtungen für dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen (insbes. psychatr. Krankenhäusern, Heime der Jugendhilfe und für Senioren) -> Zugang nur für getestete Besucher unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus (Für Beschäftigte gilt die 3G-Regel)
• Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig
Ein Ansprechpartner des Landratsamtes ist für sämtliche Fragestellungen rund um das Coronavirus für Sie erreichbar: Mo bis Do von 9:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr Fr von 9:00 – 13:00 Uhr
Auskünfte und Informative externe Links:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/
https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/
Bürgertelefon: 08122 / 58- 17 70