Überörtliche Rechnungsprüfung – Kreisjugendring
13.04.2021 In der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses gab Landrat Martin Bayerstorfer das Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2015-2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Bezug auf den Kreisjugendring bekannt. Die Prüfung erfolgte im Frühjahr 2020. In Textziffer 45 des Berichts wurde folgende Feststellungen getroffen:
„Die Höhe der Zuwendungen des Landkreises wäre in der Vereinbarung mit dem Kreisjugendring (KJR) festzuhalten.“ Hier wurde also eine fehlende Rechtsgrundlage für die Auszahlung von Zuschüssen an den Kreisjugendring angemahnt. Der Landkreis ist nun angehalten, eine entsprechende vertragliche Grundlage für die Zahlungen an den Kreisjugendring zu schaffen.
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