Abkochanordnung für die Gemeinde Ottenhofen
14.01.2019 Vorsorgliche Abkochanordnung für die Gemeinde Ottenhofen

Nachdem heute festgestellt wurde, dass in eine Brunnenkammer der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Ottenhofen Oberflächenwasser eingedrungen ist, kann eine Verunreinigung des Trinkwassers derzeit noch nicht zuverlässig ausgeschlossen werden. Grund für den Wassereintrag dürfte der erhebliche Niederschlag sowie die Schneeschmelze der vergangenen Tage sein.
Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes erließ das Gesundheitsamt vorsorglich eine Abkochanordnung an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ottenhofen: Das Wasser aus der zentralen Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhofen soll ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand verwendet werden. Baden oder Duschen ist nach wie vor unbedenklich.
Sobald die labortechnischen Untersuchungen abgeschlossen sind, wird das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen informieren.
Für Rückfragen steht Ihnen das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 08122/ 58 -1430 gerne zur Verfügung.
Kategorien: Dringende Anordnungen