Abkochanordnung für die Gemeinden mit sofortiger Wirkung aufgehoben
11.10.2022 Abkochanordnung für die Gemeinden Oberding, Moosinning, Eitting, Finsing und Neuching aufgehoben
Die Abkochanordnung des Landratsamtes Erding vom 29.09.2022 für die betroffenen Gemeinden und Gemeindeteile Eitting und Moosinning, das Gemeindegebiet Neuching mit Ausnahme der Ortschaft Harlachen, das gesamte Gemeindegebiet Oberding mit Ausnahme der Ortschaft Notzingermoos, sowie von der Gemeinde Finsing der Ortsteil Brennermühle, die Ortsteile Vorderes Finsingermoos und Hinteres Finsingermoos, die Ortschaft Eicherloh und den nördlich vom mittleren Isarkanal gelegenen Teil der Ortschaft Neufinsing wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Trinkwasser kann wieder ohne weitere Vorkehrungen konsumiert werden.
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