Anbindehaltung in Ställen – Kontrollen ergeben keine Beanstandungen
23.06.2021 Im Zusammenhang mit den durch die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. eingegangenen Strafanzeigen gegen Landwirte zur gesetzlich zulässigen Haltungsform der Anbindehaltung sind die von Umweltminister Thorsten Glauber geforderten Kontrollen in der Zwischenzeit erfolgt.
Bei zwei der 11 von PETA angezeigten Betriebe wird entgegen der vorgebrachten Anschuldigungen überhaupt keine Anbinde- sondern Laufstallhaltung betrieben. Bei den weiteren 9 kontrollierten Betrieben konnten keine Straftatbestände im Tierschutzbereich in Bezug auf die praktizierte Anbindehaltung festgestellt werden.
Die Rinder auf den 11 kontrollierten Höfen befinden sich laut Aussage der Tierärzte des Veterinäramtes in einem guten bis sehr guten Pflege- und Ernährungszustand.
Hier zeigt sich die Substanzlosigkeit der Vorwürfe durch PETA, die mutmaßlich nicht auf konkrete Tierschutzverstöße abzielte, sondern die nach wie vor gesetzlich erlaubte Anbindehaltung per se als tierschutzwidrig kritisiert. Je nach Betriebsmanagement können jedoch genauso bei anderen Haltungsformen beispielsweise in Laufställen oder Buchten tierschutzwidrige Situationen vorliegen. Landwirte lediglich aufgrund der Art der Tierhaltung unter Generalverdacht zu stellen, ist jedoch grundlegend falsch.
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