Anträge auf Nachtzielgeräte jetzt stellen!
24.11.2019 Der Bundesrat hat am 20.12.19 das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Darin wird eine Nutzungsmöglichkeit von Nachtsichtvorsatz- und Nachsichtaufsatzgeräten für Inhaber eines Jagdscheins geschaffen. Damit haben Bundestag und Bundesrat nun eine rechtskonforme Situation geschaffen, und auch das Landratsamt Erding kann zukünftig bei besonde-ren Problemlagen entsprechende Anträge genehmigen.

Das Gesetz sieht vor, dass in Zukunft die Länder die Nachtsichttechnik jagdrechtlich freigeben können, so dass Schwarzwild insbesondere zur erforderlichen Prävention von Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wirksamer reduziert werden kann. Nach dem Gesetz dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 zum WaffG haben.
Landrat Martin Bayerstorfer begrüßt die Gesetzesnovelle und dankt insbesondere dem Abgeordneten Andreas Lenz, MdB und der CSU-Fraktion: „Wir bereiten uns mit verschiedenen Maßnahmen auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor. In Bezug auf die Nachtsichtvorsatzgeräte wurde nun Rechtssicherheit geschaffen und die haftungsrechtlichen Fragen für die Landratsämter geklärt.“
Die nunmehr nur noch erforderliche jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung kann durch Einzelanordnung aus besonderen Gründen erteilt werden.
Die Anträge können ab sofort gestellt werden.Ansprechpartner ist Herr Pirschlinger, Tel.Nr. 08122/58-1205.
Kategorien: Natur- und Umweltschutz, Sport