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Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge

15.11.2019 • Die Praxis der Ausländerbehörde des staatlichen Landratsamtes zur Prüfung und Gewährung von Arbeitserlaubnissen für Asylbewerber hat sich bewährt: Aufgrund ihrer Mithilfe bei der Identitätsfeststellung konnte das Ausländeramt zuletzt vielen Flüchtlingen bei ihren Anträgen einen positiven Bescheid ausstellen. Landrat Martin Bayerstorfer bedankt sich in diesem Zusammenhang auch bei den ehrenamtlichen Helfern, die die Antragsteller bei Behördengängen tatkräftig unterstützen.

Von den bisher im Jahr 2019 eingereichten Anträgen auf eine Arbeitserlaubnis konnten im Bereich der Berufsausbildungen 12 Anträge genehmigt werden, nur ein Antrag wurde abgelehnt, da in diesem Fall ein gesetzliches Arbeitsverbot gilt. Im Bereich der regulären Beschäftigungserlaubnisse wurden 35 Anträge genehmigt, ein Antrag wurde abgelehnt.

Weitere Anträge werden derzeit bearbeitet. Landrat Martin Bayerstorfer ist zuversichtlich, das im Jahr 2019 noch einige Genehmigungen erfolgen können: „Wir werden auch in Zukunft jeden Einzelfall prüfen und die Weisungen des Ministeriums umsetzen. Die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde stehen den Antragstellern dabei bei sämtlichen Fragestellungen zur Verfügung.“

Kategorien: Landratsamt Erding