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Asyl Sachstand

15.06.2017 In Bezug auf die Arbeitserlaubnisse von Asylbewerbern prüft die staatliche Ausländerbehörde Erding jeden Antrag auf Beschäftigungserlaubnis umfassend und entscheidet über diesen im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung unter Berücksichtigung und Bewertung aller Punkte, die für und gegen die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis sprechen.

Asylmanagement

Aktuell sind im Landkreis Erding 856 Asylbewerber untergebracht. Sie verteilen sich auf 98 Unterkünfte und haben sich zum Großteil gut in das Leben vor Ort integriert. Überdies sind dort auch 458 anerkannte Asylbewerber als Fehlbeleger untergebracht, für die der Landkreis zwar keine Zuständigkeit hat, ihnen aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation jedoch eine Unterkunft anbietet. Auch 75 sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden im Landkreis Erding versorgt und von pädagogischem Personal im Alltag begleitet.

Insgesamt 680 Kommunalpasskarten, mit denen die Dinge des täglichen Bedarfes bezahlt werden können, sind im Umlauf. Die allermeisten Asylbewerber sind mit der Funktionsweise der Karte bereits gut vertraut. Die Karteninhaber können das aktuelle Guthaben oder die durchgeführten Zahlungsvorgänge unter Nutzung von Login-Daten und eines Passwortes auf der zugehörigen Website einsehen. Die allermeisten Fälle, in denen die Karten nicht funktionieren resultieren daraus, dass die Karteninhaber eine falsche PIN-Nummer eingegeben haben oder die Karte schlichtweg verloren gegangen ist. Somit müssen etwa 20 Karten pro Monat vom Asylmanagement des Landratsamtes ausgetauscht werden.

In Bezug auf die Arbeitserlaubnisse von Asylbewerbern prüft die staatliche Ausländerbehörde Erding jeden Antrag auf Beschäftigungserlaubnis umfassend und entscheidet über diesen im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung unter Berücksichtigung und Bewertung aller Punkte, die für und gegen die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis sprechen. Derzeit befinden sich etwa 160 Asylbewerber in Arbeit. Im letzten Quartal wurden 132 Anträge auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis gestellt, davon wurden 42 abgelehnt, 15 genehmigt, der Rest befindet sich im laufenden Verfahren. Im Jobcenter Erding sind 395 anerkannte Asylbewerber gemeldet. Von diesen 395 Flüchtlingen haben nur 73 den Status arbeitslos.
Die restlichen 322 Flüchtlinge befinden sich in Sprachkursen oder berufsvorbereitenden Kursen, sind also momentan nicht vermittelbar.

Im Rahmen der Ermessensausübung werden gem. der Weisungslage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Bau und Verkehr unter anderem, aber nicht abschließend, die folgenden Umstände berücksichtigt: (un)geklärte Identität, (fehlende) Mitwirkung im Asylverfahren, Kenntnis der deutschen Sprache, Anerkennungsquote des Herkunftsstaates, Art der beabsichtigten Tätigkeit (qualifizierte Beschäftigung), Ablehnung des Asylantrags durch das BAMF sowie begangene Straftaten oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften. Die Anerkennungsquote des BAMF stellt dabei einen wesentlichen, aber nicht den einzigen Gesichtspunkt bei der Ermessensausübung dar.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr hat darauf hingewiesen, dass bei den Ländern Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia von einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit auszugehen ist. Hieraus ist aber nicht der Umkehrschluss zu ziehen, dass bei anderen Herkunftsstaaten per se von einer schlechten Bleibeperspektive auszugehen ist. Dies gilt insbesondere für Afghanistan, wo sich anerkennende und ablehnende Asylentscheidungen in etwa die Waage halten. In diesem Fall wertet das Landratsamt Erding die Bleibeperspektive im Rahmen der Ermessensentscheidung weder zugunsten noch zulasten des Asylbewerbers. Eine starre Quote gibt es somit nicht. Für die anderen Herkunftsstaaten wird stets die aktuelle Anerkennungsquote anhand der vom BAMF übermittelten Statistik ermittelt.

Kategorien: Asylmanagement, Landkreis