Aufstallungsanordnung für Geflügelhalter
21.04.2021 • Das Landratsamt Erding hat für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung im Landkreis Erding halten, die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels bis zum 09.05.2021 verlängert.
Die Verlängerung begründet sich darin, dass aufgrund von 2 Ausbrüchen der Geflügelpest in 2 Nachbarlandkreisen und aufgrund eines Ausbruchs im eigenen Landkreis Ende März die eingerichteten Restriktionszonen noch bis 05.05.2021 Bestand haben.
Ferner kommt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei seiner aktuellen Risikobewertung zu dem Schluß, dass das Risiko einer HPAIV-Einschleppung in weitere Geflügelbestände in Bayern derzeit noch als mittelgradig einzustufen ist. Daher werden weiterhin Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung eines möglichen Kontaktes zwischen Hausgeflügel und wildlebenden Wasservögeln als notwendig erachtet.
Die zugehörige Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 14.04.2021. Diese kann unter dem Link www.landkreis-erding.de/media/8904/210414amtsblatt_nr23.pdf abgerufen und eingesehen werden.
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