Ausbruch der Geflügelpest in den Landkreisen Erding,...
04.05.2021 Ausbruch der Geflügelpest in den Landkreisen Erding, Ebersberg und Mühldorf: Information über das bevorstehende Ende der angeordneten Schutzmaßregeln
Wie berichtet, ist Ende März/Anfang April in Geflügelhaltungen in den Landkreisen Erding, Ebersberg und Mühldorf jeweils der Ausbruch der Geflügelpest (Vogelgrippe, Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI)) amtlich festgestellt worden.
Aufgrund dessen mussten durch die Landratsämter Erding, Ebersberg und Mühldorf zu den bereits bestehenden Verfügungen zur Anordnung der allgemeinen Aufstallungspflicht für Geflügel ergänzende Schutzmaßregeln angeordnet werden. Teile des Landkreises Erding mussten in diesem Zuge zu Sperrbezirken (Radius von 3 km rund um die Ausbruchsbetriebe) bzw. Beobachtungsgebieten (Radius von 10 km rund um die Ausbruchsbetriebe) erklärt werden, in denen seitdem deutlich verschärfte Regelungen für Geflügelhalter gelten.
Erfreulicherweise wurden in den drei Landkreisen seitdem keine neuen Verdachtsfälle bzw. keine bestätigten Fälle mehr registriert. Die derzeit noch bestehenden Schutzmaßregeln können daher voraussichtlich wie folgt aufgehoben werden bzw. werden wie folgt auslaufen:
- Aufhebung des Sperrbezirkes bzw. des Beobachtungsgebietes wegen des Ausbruchs im Landkreis Erding mit Wirkung ab 02.05.2021, 00:00 Uhr
- Aufhebung des Beobachtungsgebietes wegen des Ausbruchs im Landkreis Ebersberg mit Wirkung ab 03.05.2021, 00:00 Uhr
- Aufhebung des Beobachtungsgebietes wegen des Ausbruchs im Landkreis Mühldorf mit Wirkung ab 05.05.2021, 00:00 Uhr
- Ende der allgemeinen Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis Erding mit Wirkung ab 10.05.2021, 00:00 Uhr
Das Veterinäramt Erding bittet um Beachtung der unterschiedlichen Fristen und bedankt sich bei allen Geflügelhaltern für die Einhaltung der strengen Schutzmaßregeln, wodurch ein größeres Ausbruchsgeschehen im Landkreis Erding verhindert werden konnte.
Gleichzeitig werden alle Geflügelhalter weiterhin um erhöhte Achtsamkeit sowie um die Mitteilung von Auffälligkeiten (z.B. gehäufte Todesfälle oder sonstige Krankheitsanzeichen) unter der Telefonnummer 08122 / 58-1470 gebeten.
Die förmlichen Anordnungen zur Aufhebung der Schutzmaßregeln werden voraussichtlich am 05.05.2021 im Amtsblatt des Landkreises Erding veröffentlicht.
Dieses kann unter dem Link https://www.landkreis-erding.de/amtsblatt abgerufen werden.
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