Ausnahmegenehmigung für das BMW Open Golfturnier
24.06.2021 Für das Golfturnier „BMW International Open“ wurde nach Rücksprache mit den Verantwortlichen von BMW eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht für derartige Sportveranstaltungen grundsätzlich feste Sitzplätze vor.
Wie durch den Veranstalter beantragt, werden 400 Gäste pro Tag zugelassen. Das Landratsamt hätte auf einen entsprechenden Antrag hin auch eine Genehmigung für 500 Gäste erteilt.
Die Regierung von Oberbayern als zuständige Aufsichtsbehörde verweist auf die zwingende Einhaltung der bestehenden Vorgaben. Die Etablierung eines sog. Biergartenbetriebes, der eine Steigerung der Kapazität auf bis zu 1.500 Personen zugelassen hätte, wurde durch den Veranstalter abgelehnt.
Im Rahmen des durch den Veranstalter vorgelegten und durch das Landratsamt genehmigten Konzepts werden die BesucherInnen jeweils in feste, geführte Gruppen mit maximal 25 Personen eingeteilt, um so das Sportereignis begleiten zu können. So können eine Durchmischung verhindert und die Kontakte im Fall einer Ansteckung gut nachverfolgt werden. Als weitere Maßnahme zur Vermeidung von Ansteckungen werden nur geimpfte, getestete oder genesene Zuschauer zugelassen.
Die Entscheidung, die Tagestickets nicht in den freien Verkauf, sondern stattdessen an ausgewählte Partner weiterzugeben, ist allein durch die BMW Group getroffen worden.
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