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Corona-Virus im Landkreis Erding – Aussetzung der Maskenpflicht an den Grundschulen im Landkreis Erding

25.10.2020 Mit Überschreiten des Grenzwertes von 50 auf der Bayerischen Corona-Ampel bezogen auf die 7-Tage-Inzidenz wird das Tragen von Masken im Unterricht auch für Grundschüler verpflichtend. Aufgrund der spezifischen Lage im Landkreis Erding setzt jedoch Landrat Martin Bayerstorfer per Allgemeinverfügung die Regelung zum verpflichtenden Tragen der Maske am Platz für die Grundschulen im Landkreis Erding mit sofortiger Wirkung aus. Bisher und auch weiterhin gilt die Maskenpflicht für das Schulgelände.

„Bisher ist insbesondere an den Grundschulen im Landkreis Erding kaum Ansteckungsgeschehen zu verzeichnen gewesen. In der derzeitigen Situation halte ich diese einschneidende Maßnahme mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler für nicht angezeigt.“, so der Landrat. Im Rahmen der Beratung innerhalb der Koordinierungsgruppe am heutigen Sonntag habe sich gezeigt, dass mit Blick auf die äußerst geringen Fallzahlen an Grundschulen und der dennoch gut beherrschbaren Kontaktpersonennachverfolgung in dieser Fallgruppe aus infektionsschutzrechtlicher Sicht ein Absehen von der Maskenpflicht, wie auch in Kindertagesstätten vertretbar ist. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Beginn der Herbstferien am kommenden Freitag. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens wird in den kommenden Wochen gerade in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler genau beobachtet, so dass gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Oberstes Ziel ist weiterhin, Klassenteilungen zu vermeiden und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten.

Der Landkreis Erding steht seit dem gestrigen Samstag offiziell auf Stufe rot auf der Bayerischen Corona-Ampel, die erforderlichen Maßnahmen gelten dementsprechend ab heute. Insbesondere zählt hierzu die Sperrstunde für gastronomische Betriebe ab 22 Uhr. Außer zwei Hausstände dürfen sich noch max. 5 Personen gemeinsam im öffentlichen Raum in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken zusammenkommen. Dies gilt auch für private Feiern (unabhängig vom Ort). Abgesehen wird derzeit von der Einführung der Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen. „Wir sehen, dass sich ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger vorbildlich an die AHA-Regeln hält. Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen bedanken.“, so Landrat Martin Bayerstorfer. Solange dies so bleibe, seien auch an den belebteren Orten im Landkreis Erding keine entsprechenden Regulierungen erforderlich.

Die von der Staatsregierung geforderte „Koordinierungsgruppe zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ tritt bereit seit Montag vergangener Woche regelmäßig zusammen, um erforderliche Maßnahmen vorzubereiten und aktuelle Entwicklungen in Bezug auf das Infektionsgeschehen im Landkreis Erding engmaschig zu diskutieren.

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