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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 01.10.2021

01.10.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 33 neue Fälle hinzugekommen (Altersspanne zwischen 10 und 79 Jahren; 24.09.: 27 Fälle).

Sachstand Corona 01.10.2021

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 8.228. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:

Bockhorn 2
Dorfen 1
Eitting 2
Erding 10
Finsing 5
Forstern 2
Hohenpolding 1
Langenpreising 3
Lengdorf 2
Moosinning 1
Taufkirchen 3
Walpertskirchen 1

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 103,7 (Vortag: 105,1). Die Zahl der Genesenen steigt auf 7.821. Damit gelten derzeit 289 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 509 Personen.

Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 29.09. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 266 hospitalisierte Fälle und 259 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation. Im Klinikum Landkreis Erding werden 12 Covid-PatientInnen behandelt, 8 auf der Isolierstation und 4 auf der Intensivstation (3 beatmet).

Im Landkreis Erding wurden bisher 164.161 Impfungen verabreicht. 85.200 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 61,7 %
der Bevölkerung des Landkreises. Die Impfquote bei den über 12-Jährigen liegt bei 69,7 %. Von den 149 Fällen der Vorwoche (KW 38) waren insgesamt 24 Personen vollständig geimpft. Von allen positiv getesteten Personen im Landkreis Erding sind damit bisher 177 Infektionsfälle mit vollständigem Impfschutz festgestellt worden.

Aufgrund positiver Covid-19 Fälle wurde eine Quarantäne in folgenden Einrichtungen angeordnet:

- Gymnasium Dorfen 19 SchülerInnen

- Mittelschule Isen 5 SchülerInnen

- Grundschule Taufkirchen 3 SchülerInnen

- Mittelschule Altenerding 4 SchülerInnen

Mit Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten einige neue Regelungen:

Ab 4.10.2021 entfällt an den Schulen die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung, und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird. Es gilt aber weiterhin die Maskenpflicht im Schulgebäude, etwa in Verkehrs- und Begegnungsbereichen auf den Gängen und in Schulbussen.

Ab 01.10.2021 dürfen Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Dabei gilt die neue 3G plus Regel. Dies bedeutet, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann. Antigen-Schnelltest und unter Aufsicht durchgeführte Selbsttest reichen als Testnachweis für den Besuch eines Clubs bzw. Diskothek nicht aus. Dies gilt auch für das dort beschäftigte Personal mit Kundenkontakt, das sich zweimal wöchentlich PCR-testen lassen muss. Aufgrund der strengeren zugangsregeln ist laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen - anders als in der Gastronomie – erlaubt. Zudem entfällt die Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken.

Ab 01.10.2021 sind Volksfeste und öffentliche Festivitäten im Rahmen der 3G-Regel wieder erlaubt.

Zum Ausstellen von negativen Corona-Testnachweisen bei unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests z.B. für den Besuch einer Gastwirtschaft, einer körpernahmen Dienstleistung, eines Sportangebotes u.ä. stellt das Landratsamt Erding folgendes klar:

Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern ist es entgegen bisheriger Informationen bei Durchführung eines Selbsttests vor Ort und unter Aufsicht des der Schutzmaßnahme Unterworfenen (als z.B. unter Aufsicht des Gastwirts, Friseurs, Trainers, oder anderer Dienstleister) nicht möglich, einen Testnachweis auszustellen, der dann innerhalb von 24 Stunden ab Vornahme der Testung auch für andere testgebundene Angebote genutzt werden kann. Ein in diesem Zusammenhang ausgestellter Testnachweis kann lediglich für die konkrete Einrichtung Verwendung finden, in der auch der Selbsttest unter Aufsicht stattfand.

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