Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 05.10.2021
05.10.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit Montag 34 neue Fälle hinzugekommen (Altersspanne zwischen 0 und 72 Jahren; 28.09.: 33 Fälle).

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 8.308. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
Berglern 1
Bockhorn 2
Buch am Buchrain 1
Dorfen 2
Eitting 1
Erding 13
Finsing 2
Hohenpolding 1
Isen 1
Langenpreising 2
Lengdorf 1
Oberding 1
Taufkirchen 4
Walpertskirchen 1
Wartenberg 1
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 114,5 (Montag: 114,5). Die Zahl der Genesenen steigt auf 7908. Damit gelten derzeit 280 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 519 Personen.
Im Klinikum Landkreis Erding werden 14 Covid-PatientInnen behandelt,11 auf der Isolierstation und 3 auf der Intensivstation (3 beatmet). Leider ist ein weiterer Todesfall zu verzeichnen, die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 120.
Im Landkreis Erding wurden bisher 164.396 Impfungen verabreicht. 85.300 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 61,8 %
der Bevölkerung des Landkreises. Die Impfquote bei den über 12-Jährigen liegt bei rund 69,8 %.
Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 04.10. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 260 hospitalisierte Fälle und 256 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation.
Aufgrund eines positiven Covid-19 Falls wurde in folgenden Einrichtungen eine Quarantäne angeordnet:
- Mittelschule Taufkirchen: 1 SchülerIn
- Grundschule Oberding: 2 SchülerInnen
- Kinderhaus St. Stephanus in Taufkirchen:18 Kinder, 2 MitarbeiterInnen
- Katharina-Fischer-Schule Erding: 16 SchülerInnen
- Herzog-Tassilo-Realschule Erding: 23 SchülerInnen
In der gestrigen Kabinettssitzung wurde die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Daher gelten ab dem 6. Oktober folgende Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test (sog. freiwilliges 3G plus) zulassen:
- 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
- Freiwilliges 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt, wie z.B. Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken, Musikschulen u. v. m.
- Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.
- Voraussetzung ist ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.).
- Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.
- Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt.
In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von „3G plus“ zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen.
Für Schankwirtschaften entfallen die Regelungen, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste und Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen nicht zulässig war.
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