Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 08.04.2020
08.04.2020 Seit gestern ist die Zahl der bestätigten Covid-19-Fälle im Landkreis Erding von 442 Fälle um 26 auf 468 Fälle angewachsen; immer noch sinkt die Verdopplungsrate und liegt damit im Landkreis derzeit bei über 12 Tagen. Im Klinikum Landkreis Erding liegen derzeit 25 Covid-19-Patienten; 18 werden auf der Isolierstation behandelt, 7 auf der Intensiv-Isolierstation, 6 davon werden beatmet. Die Zahl der Genesenen ist von 121 um 3 auf 124 Personen gestiegen.

Bei den neu hinzu gekommenen Fällen handelt es sich um Personen aus den folgenden Gemeinden:
- Berglern 2
- Dorfen 2
- Erding 12
- Finsing 2
- Fraunberg 2
- Isen 1
- Langenpreising 1
- Pastetten 1
- Taufkirchen 1
- Walpertskirchen 2
Bisher wurden an den Screeningstellen des Landkreises fast 3.600 Personen getestet. Allein gestern wurden an den Stellen 156 Menschen getestet. Während der Osterfeiertage ist die Screening „Drive-through“ nur am Karsamstag und Ostermontag jeweils von 09.00-13.00 Uhr geöffnet, alle weiteren Screeningstellen bleiben geschlossen. Das Bürgertelefon ist Karsamstag und Ostermontag von 11.00 - 15.00 Uhr besetzt.
Das Klinikum Landkreis Erding hat heute weitere Spenden für die Mitarbeiter erhalten. Dr. Gerd Hegenloh vom Lions Club brachte Krapfen, Nadja Fellermeier vom Flughafenverein Osterhasen – Einrichtungen im ganzen Landkreis kommen in diesen Genuss, das Klinikum Landkreis Erding hat diese heute erhalten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dankbar für diese Anerkennung.
Mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wurden durch die Bayerische Staatsregierung die seit 21. März 2020, 0:00 Uhr infolge der Corona-Pandemie geltenden Ausgangsbeschränkungen in unveränderter Form bis (vorerst) 19. April 2020, 24:00 Uhr verlängert. Hiernach ist u.a. das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Zudem ist jeder angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Durch die Polizeidienststellen und Ordnungsämter im Landkreis Erding sind die Kontrollfrequenzen deutlich erhöht worden. Verstöße gegen die Bestimmungen der BayIfSMV (z.B. sonstige Gruppenbildungen im öffentlichen und privaten Bereich, Grillabende mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts, Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m, unzulässige Öffnung von Gewerbebetrieben, Zuwiderhandlung gegen Besuchsverbote in Krankenhäusern, vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheimen und Seniorenresidenzen) können gemäß Infektionsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 25.000,-- EUR geahndet werden.
Bis 07. April 2020, 14:00 Uhr sind beim Landratsamt Erding insgesamt 79 Ordnungwidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen eingegangen. Der weit überwiegende Teil betrifft Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund oder die Nichteinhaltung des Mindestabstandes. Sehr selten wurden bisher Verstöße durch unzulässig geöffnete Gewerbebetriebe oder Besuchsverbote angezeigt. In jedem Einzelfall wird auf Basis des Anzeigeninhalts die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geprüft.
Landrat Martin Bayerstorfer bedankt sich im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die bisherigen Anstrengungen und Einschränkungen aller Bürgerinnen und Bürger: „Die im Landkreis Erding derzeit sinkenden Zahlen an neu infizierten Personen belegen die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen. Es handelt sich um einen positiven Trend, der allerdings noch keinen Anlass zur Entwarnung bietet. Wegen des bevorstehenden Osterwochenendes und des derzeitigen schönen Wetters appellieren wir daher nochmals an die Bevölkerung, die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen strikt zu beachten. Denken Sie hierbei bitte vor allem an die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die diejenigen, die Vorerkrankungen aufweisen!“
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