Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 09.04.2021
09.04.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 36 neue Fälle (Altersspanne zwischen 2 und 78 Jahren) hinzugekommen.

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 5.907 auf 5.943. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Gemeinden:
- Berglern 4
- Bockhorn 1
- Dorfen 4
- Erding 13
- Finsing 2
- Forstern 2
- Fraunberg 1
- Moosinning 1
- Neuching 2
- Taufkirchen 3
- Walpertskirchen 1
- Wartenberg 2
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 113,6 (Vortag: 115,8). Die Zahl der Genesenen steigt um 11 von 5.478 auf 5.489. Damit gelten derzeit 349 Personen als infiziert (Vortag: 325). Leider ist ein weiterer Todesfall zu verzeichnen, die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 105. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 6 Covid-19-Erkrankte behandelt, davon 4 auf der Isolierstation und 2 auf der Intensivstation (1 beatmet). An der Screeningstelle in Erding wurden gestern 231 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 53.892 Tests durchgeführt.
Bisher wurden insgesamt 24.494 durch das Impfzentrum koordinierte Impfungen durchgeführt; darunter sind bereits 7.951 Zweitimpfungen. Gestern wurden im Impfzentrum 328 Personen geimpft. 303 Impfungen davon wurden im stationären Impfzentrum und 25 durch das Mobilteam verabreicht. 6.191 Impfdosen haben bisher Kliniken und Arztpraxen im Landkreis vom Impfzentrum für Impfungen erhalten.
Hinzu kommen hier nun noch die Impfdosen, die die Arztpraxen seit KW 14 selbst bestellen können. Mit Stand vom 07. April wurden bislang 1.185 Impfdosen in den Arztpraxen zusätzlich zu jenen, die über das Impfzentrum koordiniert werden, verimpft.
Dr. Markus Marschall, erster Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Erding, berichtet vom allgemeinen Start der Impfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärzte: „Der Impfstart in den Hausarztpraxen führt zu vielen Anfragen in den Praxen. Die Ärztinnen und Ärzte bitten deshalb darum, dass sich derzeit gemäß den gesetzlichen Priorisierungsvorgaben nur Patienten in ihren Praxen melden, die über 70 Jahre sind oder über 60 Jahre mit entsprechenden Grunderkrankungen (oder sonstigen Vorgaben der Coronaimpfverordnung entsprechen). Der Impfstoff ist nicht wählbar. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Impfstoff von Astra Zeneca einen sehr guten Schutz vor schweren Corona-Erkrankungen bietet und die sehr seltene Nebenwirkung der Hirnvenenthrombose nur bei jüngeren Menschen aufgetreten ist. Somit ist der Impfstoff von Astra Zeneca hervorragend geeignet, die über 60jährigen im Rahmen der „dritten Welle“ zu schützen.“
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