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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 09.12.2020

09.12.2020 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 70 neue Fälle hinzugekommen.

Krankheitsfälle im Landkreis Erding (Stand 09.12.2020)

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 3.048 auf 3.118. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:

Berglern 3
Buch am Buchrain 1
Dorfen 5
Eitting 2
Erding 30
Fraunberg 1
Hohenpolding 3
Inning am Holz 1
Isen 4
Langenpreising 2
Moosinning 4
Oberding 3
Pastetten 3
St. Wolfgang 1
Taufkirchen 1
Walpertskirchen 1
Wartenberg 5

Vergleichszahlen vom Vortag 08.12.2020

Fallzahlen Inzidenzwert
Deutschland* 1.218.524 149
Bayern* 238.442 179
Landkreis Erding  3.048  320,3

*Quelle:RKI, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

In den vergangenen 7 Tagen gab es damit im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner bezogen 320,3 Neu-Infizierte (sog. 7-Tage-Inzidenz). Die Zahl der Genesenen steigt um 85 auf 2.414 Personen. Damit gelten derzeit 678 Personen als infiziert (Vortag: 694). Leider ist ein weiterer Todesfall aus dem Landkreis Erding zu verzeichnen, die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 26. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 34 Covid-19-Patienten behandelt, fünf davon auf der Intensivstation (davon werden zwei beatmet). Am Testzentrum in Erding wurden am gestrigen Dienstag 278 Personen getestet. Insgesamt wurden bisher 24.349 Tests durchgeführt.

Aufgrund eines positiven Covid-19 Falls im Kindergarten St. Franziskus in Erding wurde eine Quarantäne für 18 Kinder und 4 Betreuer angeordnet. Ebenfalls aufgrund eines positiven Covid-19 Falls in der Grundschule am Mühlanger in Dorfen wurde eine Quarantäne für 46 Schüler angeordnet. Aufgrund eines positiven Covid-19 Falls in der Grundschule Forstern wurde eine Quarantäne für 19 Schüler und 1 Lehrer angeordnet. Aufgrund eines weiteren positiven Covid-19 Falls in der Grundschule am Loderer Platz wurde eine Quarantäneverlängerung für 18 Schüler und einen Praktikanten angeordnet. Aufgrund eines positiven Covid-19 Falls in der Grund-und Mittelschule in Isen wurde eine Quarantäne für 15 Schüler und 1 Lehrkraft angeordnet. Aufgrund eines positiven Covid-19 Falls in der Realschule Taufkirchen wurde eine Quarantäne für 27 Schüler und 1 Lehrkraft angeordnet.

Mit dem heutigen Inkrafttreten der 10.Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist im Rahmen der Allgemeinen Ausgangsbeschränkung das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen unter anderem:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
  • Versorgungsgänge, Einkauf und der Besuch von Dienstleistungsbetrieben
  • der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (nicht mehr als 5 Personen aus zwei Hauständen)
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen im zulässigen Umfang,
  • die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird
  • die Versorgung von Tieren
  • Behördengänge,
  • die Teilnahme an Gottesdiensten und an Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften sowie an Versammlungen nach den jeweiligen Vorgaben.

Aufgrund des Inzidenzwertes von über 200 gilt im Landkreis Erding darüber hinaus eine nächtliche Ausgangsperre. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

  • eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  • der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
  • der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • der Begleitung Sterbender,
  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  • der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

In der heutigen Sitzung der Führungsgruppe Katastrophenschutz wurde zudem ein Konzept zur Einführung von Alkoholverbotszonen beschlossen. In den fünf größten Städten, Märkten und Gemeinden werden in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen und der Polizei Plätze definiert, an denen der Konsum von Alkohol komplett verboten wird. Zusätzlich ist die Einführung einer Maskenpflicht vorgesehen. „Leider stellen wir fest, dass es, insbesondere in der Nähe von Glühweinständen, immer wieder zu Gruppenbildungen kommt, die unter den jetzigen Voraussetzungen mit hohen Fallzahlen und steigenden Todesfällen keinesfalls zu tolerieren sind.“, so Landrat Martin Bayerstorfer zu den geplanten Nachschärfungen.

Darüber hinaus werde die von der Staatsregierung vorgesehene Testung des Pflegepersonals zweimal pro Woche genau überwacht, um die Ausbreitung des Virus in den Einrichtungen minimieren zu können. Zudem würden strenge Maßstäbe angelegt, was Aufenthalte der HeimbewohnerInnen bei ihren Familien anbetrifft. „Verpflichtend ist eine fünftägige Quarantäne sowie ein negatives Testergebnis, bevor die BewohnerInnen zurück ins Heim kommen können. Das ist mit Rücksicht auf die anderen BewohnerInnen und das Personal dringend erforderlich.“, so der Landrat. Für Heime mit Infektionsfällen gilt ein absolutes Besuchsverbot.

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