Landkreis Erding Landkreis Erding Pressemitteilungen
Navigation Aktuell

Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 10.12.2020

10.12.2020 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 77 neue Fälle hinzugekommen.

Krankheitsfälle im Landkreis Erding (Stand 10.12.2020)

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 3.118 auf 3.195. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:

Berglern 2
Dorfen 10
Eitting 1
Erding 26
Finsing 1
Forstern 1
Fraunberg 3
Hohenpolding 2
Kirchberg 1
Langenpreising 1
Lengdorf 1
Moosinning 5
Neuching 1
Oberding 2
Ottenhofen 2
Pastetten 2
St. Wolfgang 5
Steinkirchen 2
Taufkirchen 4
Wartenberg 4
Wörth 1


Vergleichszahlen vom Vortag 08.12.2020

Fallzahlen Inzidenzwert
Deutschland* 1.242.203 149
Bayern* 243.797 186
Landkreis Erding 3.195 320,3

 
*Quelle:RKI,https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html


In den vergangenen 7 Tagen gab es damit im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner bezogen 327,5 Neu-Infizierte (sog. 7-Tage-Inzidenz). Die Zahl der Genesenen steigt um 86 auf 2.500 Personen. Damit gelten derzeit 669 Personen als infiziert (Vortag: 678). Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 40 Covid-19-Patienten behandelt, sechs davon auf der Intensivstation (davon werden drei beatmet). Am Testzentrum in Erding wurden am gestrigen Mittwoch 329 Personen getestet. Insgesamt wurden bisher 24.678 Tests durchgeführt.

Aufgrund positiver Covid-19- Fälle sind folgende Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen von einer Quarantäne betroffen:
- Anne-Frank-Gymnasium: 44 SchülerInnen
- Kinderkrippe Spatzennest Taufkirchen: 12 Kinder, 2 BetreuerInnen
- Grundschule Loderer Platz: 11 SchülerInnen, 9 Lehrkräfte
- Grundschule Pastetten: 17 SchülerInnen, 2 Lehrkräfte
- Grundschule Forstern: 16 Kinder

Der Landkreis Erding hat am heutigen Donnerstag, 10.12., eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab 11.12. 0:00 Uhr in Kraft tritt. Darin geregelt sind folgende Punkte:

Wie schon in der letzten Allgemeinverfügung wird festgelegt, dass der Besuch von vollstationären Pflegeeinrichtungen und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung beschränkt wird auf eine Person, jeden zweiten Tag, für maximal 30 Minuten. Damit weichen die Besuchsregelungen im Landkreis von der Regelung in der aktuell gültigen BayIfSMV ab. Einzig der Besuch minderjähriger Bewohner und Patienten sowie volljähriger Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist auch beiden Elternteilen oder Sorgeberechtigten gemeinsam gestattet, soweit hierfür eine feste Besuchszeit besteht und diese in einem gemeinsamen Hausstand leben. Die Besucher müssen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen sowie sich entweder vor Einlass in die jeweilige Einrichtung mit einem Corona-Antigen-Schnelltest testen lassen oder aber einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ist die Einrichtung akut betroffen von Corona-Infektionen, besteht grundsätzlich ein generelles Besuchsverbot. Die Werkstätten für behinderte Menschen sowie Förderstätten im Landkreis Erding bleiben geschlossen. Einzig eine Notbetreuung im Sinne des Rahmenhygieneplans-Corona ist möglich, diese muss gewährleistet werden.

Neu in der Allgemeinverfügung sind insbesondere die weitergehende Maskenpflicht sowie die detaillierte Regelung zum Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten. In der 10. BayIfSMV ist festgelegt, dass auf zentralen Begegnungsflächen Maskenpflicht sowie ein Verbot des Konsums von Alkohol herrscht. Diese zentralen Begegnungsflächen werden im Landkreis Erding für Teile der Großen Kreisstadt Erding, der Stadt Dorfen, der Gemeinde Taufkirchen (Vils), der Marktgemeinde Wartenberg, der Marktgemeinde Isen sowie der Gemeinde Moosinning festgelegt. In den beigefügten Lageplänen, die auch Bestandteil der Allgemeinverfügung sind, sind die entsprechenden Teile gekennzeichnet. Darüber hinaus werden an den entsprechenden Orten Schilder aufgestellt, die auf den Beginn des jeweiligen Bereichs hinweisen, in dem Maskenpflicht sowie Alkoholkonsumverbot herrscht. Innerhalb dieser Bereiche, für die ein Alkoholkonsumverbot angeordnet ist, wird zudem die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken zur Mitnahme ganztägig untersagt.
Diese Pflichten erstrecken sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Gebäudewänden, und gelten für Fußgänger, Fahrradfahrer und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannte E-Scooter), aber nicht für Personen, die sich in einem Auto befinden. Die weitergehende Maskenpflicht gilt in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr, das Verbot des Konsums von Alkohol gilt ganztägig.

Angesichts der hohen Belastung und der insbesondere auf der Intensivstation (sowohl Corona als auch „normal“) knapp werdenden Kapazitäten hat das Klinikum Landkreis Erding in dieser Woche beschlossen, sämtliche planbaren Operationen, die nach medizinischen Beurteilung verschoben werden können, abzusagen. Ab sofort werden nur die notwendigen Operationen durchgeführt – für diese werden die entsprechenden Kapazitäten freigehalten, unabhängig davon, ob es sich dabei um Corona-Patienten handelt oder anderweitige medizinische Notfälle.

In Anbetracht der hohen Zahlen hat der Ärztliche Direktor des Klinikums Landkreis Erding PD Dr. Lorenz Bott-Flügel einen dringenden Appell an die Bevölkerung, Covid-19 ernst zu nehmen, sich an die Maßnahmen zu halten und dadurch insbesondere die Teile der Bevölkerung zu schützen, deren Risiko eines schweren Verlaufs groß ist: „Mir ist in 20 Jahren Berufserfahrung noch keine Erkrankung untergekommen, die in einer internistischen Abteilung für einen solchen Andrang gesorgt hätte. Aktuell sind von den internistischen Patienten fast die Hälfte mit SARS-CoV-2 infiziert, davon 6 auf Intensivstation. Dieses krasse Übergewicht einer einzigen Erkrankung ist äußerst erstaunlich und mir wie gesagt so noch nicht begegnet. Das gleiche trifft für die Intensivstation zu: z.B. sind in Erding von 11 Intensivplätzen 6 mit Covid-Patienten belegt. Auch hier gilt: Eine solche Dominanz einer einzigen Erkrankung auf Intensivstation ist mir noch nie außerhalb eines spezialisierten Zentrums begegnet.
Das oft gehörte Argument, man sterbe ja nicht an Covid, sondern mit der Erkrankung, ist medizinisch nicht haltbar. Covid ist eine Multisystemerkrankung, die neben der Lunge auch das Herz, das Gefäßsystem und Nervenzellen angreift. SARS-CoV-2 ist besonders gut dabei, einen sogenannten Zytokinsturm bei dafür empfindlichen Personen hervorzurufen. Dieser wiederum schädigt so gut wie alle Organe und Organsysteme, und ist sehr schwer beherrschbar. Dies erklärt die hohe Mortalitätsrate bei Intensivpatienten, die in manchen Registern und Studien bis 40% reicht. Das klinische Bild, das wir bei sterbenden Covid-Patienten aber am häufigsten sehen, ist das des sehr schnellen respiratorischen Verfalls, also des Lungenversagens. Dieses führt ohne künstliche Beatmung in einer Vielzahl der Fälle auch in Erding binnen weniger Tage zum Tode. Aber auch schwere neurologische Ausfallerscheinungen bis hin zu Krampfanfällen, die kaum noch medikamentös zu durchbrechen sind oder finales Kreislaufversagen haben wir beobachtet. Wie schon erwähnt, Covid ist eine Multisystemerkrankung mit einem sehr bunten Bild an klinischen Verläufen.
Um eine Analogie aus meinem Fachbereich, der Kardiologie, zu bemühen: An einem akuten Herzinfarkt sterben bundesweit täglich circa 120 Menschen. An Covid-19 und seinen Folgen starben allein in Bayern in den letzten beiden Wochen täglich circa 100 Menschen.“

Kategorien: Aktuelle Meldungen, Corona Virus, Gesundheitsregion Plus, Gesundheitswesen, Landkreis, Landratsamt Erding, Öffentliche Sicherheit