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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 12.01.2022

12.01.2022 Zu den bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 191 neue Fälle hinzugekommen (Altersspanne zwischen 0 und 77 Jahren; 05.01.: 81 Fälle). Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 16.271.

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Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:

Berglern 7
Bockhorn 7
Buch am Buchrain 1
Dorfen 7
Eitting 9
Erding 66
Finsing 10
Forstern 6
Fraunberg 4
Isen 3
Kirchberg 5
Langenpreising 4
Lengdorf 4
Moosinning 6
Neuching 3
Oberding 10
Ottenhofen 7
Pastetten 3
St. Wolfgang 3
Steinkirchen 2
Taufkirchen 8
Walpertskirchen 4
Wartenberg 8
Wörth 4

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 545,0 (gestern: 464,4). Die Zahl der Genesenen beträgt 14.822. Damit gelten derzeit 1.294 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 1.786 Personen.

Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 15 Covid-PatientInnen behandelt, 13 auf der Isolierstation und 2 auf der Intensivstation (keiner beatmet). Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 11.01. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 336 hospitalisierte Fälle und 491 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation.

Insgesamt sind bisher 223.434 Impfungen im Landkreis Erding verabreicht worden; gestern wurden insgesamt 1.045 Personen geimpft. 93.500 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 67,8 % der Bevölkerung des Landkreises. Bei den über 12-Jährigen liegt die Impfquote bei 76,3 %. Rund 41.500 Menschen haben bisher eine Auffrischungsimpfung erhalten.


Impfung ohne Termin und vorherige Anmeldung

Das mobile Team des Impfzentrums und der Impfbus sind ab der kommenden Woche wieder unterwegs und bieten vielerorts Impfungen ohne vorherige Anmeldung. Es muss lediglich der Personalausweis bzw. Impfpass (falls vorhanden) mitgebracht werden.

Die Termine des mobilen Impfteams sind:
Donnerstag, 13.01. von 09-12 Uhr und 13-16 Uhr Taufkirchen Bürgersaal, Landshuter Str. 21
Freitag, 14.01. von 09-12 Uhr und 13-16 Uhr Hohenpolding Turnhalle, Schulstr. 15
Mittwoch, 19.01.von 09-12 Uhr und 13-16 Uhr Wartenberg Strogenhalle, Zustorfer Str. 3
Mittwoch, 26.01. von 09-12 Uhr und 13-16 Uhr Wartenberg Strogenhalle, Zustorfer Str. 3

Der Termine des Impfbusses sind:
Donnerstag, 13.01. von 13-16 Uhr Neuching SpVgg Neuching, Eicherloher Str. 8

Wer sich impfen lassen möchte, kann sich außerdem bei nachfolgenden Stellen und niedergelassenen Ärzten anmelden:

MVZ Landkreis Erding:

  • Erding 08122 / 59-1717
  • Taufkirchen 08084 / 96590-20

Folgende niedergelassenen Ärzte im Landkreis Erding führen Impfungen für alle durch (ggf. kann es aber Wartezeiten auf einen Termin geben):

Folgende niedergelassenen Ärzte im Landkreis Erding führen Impfungen nur für die eigenen Patienten durch:

In der Kabinettssitzung vom 11. Januar 2022 wurde beschlossen, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 zu verlängern und in folgenden Punkten, die ab heute gelten, anzupassen:

  • Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben, entfällt bereits unmittelbar nach der Auffrischimpfung.

  • Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.

  • Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.

  • Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen müssen sich aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation mittels negativem PCR-Test freitesten oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests erbringen.

  • Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).

Kategorien: Corona Virus, Gesundheitswesen, Landkreis