Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 15.02.2022
15.02.2022 Zu den bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 398 neue Fälle hinzugekommen (Altersspanne zwischen 0 und 91 Jahren, 08.02.: 358 Fälle). Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 29.104.

Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
Berglern 4
Bockhorn 14
Buch am Buchrain 3
Dorfen 28
Eitting 8
Erding 120
Finsing 14
Forstern 10
Fraunberg 11
Hohenpolding 2
Inning am Holz 6
Isen 23
Kirchberg 3
Langenpreising 4
Lengdorf 4
Moosinning 20
Neuching 3
Oberding 20
Ottenhofen 3
Pastetten 10
St. Wolfgang 8
Steinkirchen 1
Taufkirchen 25
Walpertskirchen 11
Wartenberg 22
Wörth 21
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 1626,5 (Montag: 1.938,2). Die Zahl der Genesenen beträgt 25.799. Damit gelten derzeit 3.146 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 3620 Personen.
Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 29 Covid-PatientInnen behandelt, 25 auf der Isolierstation und 4 auf der Intensivstation (davon 2 beatmet). Etwa 60 Prozent dieser PatientInnen sind wegen einer anderen Diagnose stationär aufgenommen, die Covid-Erkrankung ist lediglich ein Nebenbefund. Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 14.02. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 686 hospitalisierte Fälle und 377 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation.
Insgesamt sind bisher 241.486 Impfungen im Landkreis Erding verabreicht worden; seit gestern wurden insgesamt 200 Personen geimpft. 96.500 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 69,9 % der Bevölkerung des Landkreises. Bei den über 12-Jährigen liegt die Impfquote bei 78,4 %. Rund 55.700 Menschen haben bisher eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Nach Beschluss des Bayerischen Ministerrats wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Donnerstag, den 17. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert. ( Private Zusammenkünfte,an denen ungeimpfte oder nichtgenesene Personen teilnehmen, sind nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands.)
Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:
• Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
• öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
• Messen, Tagungen, Kongresse
• Freizeiteinrichtungen, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken und
• infektiologisch vergleichbare Bereiche.
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:
• die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung)
• der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
• Bibliotheken und Archive
• Museen, Ausstellungen
• Fitnessstudios, Solarien
• die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)
Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.
Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.
Impfung ohne Termin und vorherige Anmeldung
Das mobile Team des Impfzentrums und der Impfbus sind ab der kommenden Woche wieder unterwegs und bieten vielerorts Impfungen ohne vorherige Anmeldung. Es muss lediglich der Personalausweis bzw. Impfpass (falls vorhanden) mitgebracht werden.
Die Termine des mobilen Impfteams sind:
Mittwoch, 16.02.
09-12 Uhr
13-16 Uhr Wartenberg Strogenhalle, Zustorfer Str. 3
09-12 Uhr St. Wolfgang Hofmark
13-16 Uhr Lengdorf Gemeinde
Donnerstag, 17.02.
09-12 Uhr
13-16 Uhr Neufinsing Rathaus, Rathausplatz 1
09-12 Uhr Erding Wochenmarkt
Freitag, 18.02.
09-12 Uhr Inning a. Holz Feuerwehrhaus, Bierbacher Str. 1
13-16 Uhr Kirchberg Heimatmuseum
Montag, 21.02.
09-12 Uhr Walpertskirchen Dorfplatz
13-16 Uhr Hörlkofen Gemeinde
Dienstag, 22.02
und 9-12 Uhr
13-16 Uhr Taufkirchen, Bürgersaal, Landshuter Str. 21
9-12 Uhr Lengdorf, Gemeinde
Wer sich impfen lassen möchte, kann sich außerdem bei nachfolgenden Stellen und niedergelassenen Ärzten anmelden:
MVZ Landkreis Erding:
- Erding 08122 / 59-1717
- Taufkirchen 08084 / 96590-20
Folgende niedergelassenen Ärzte im Landkreis Erding führen Impfungen für alle durch (ggf. kann es aber Wartezeiten auf einen Termin geben)
Folgende niedergelassenen Ärzte im Landkreis Erding führen Impfungen nur für die eigenen Patienten durch
Kategorien: Corona Virus, Gesundheitswesen, Landkreis