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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 16.04.2020

16.04.2020 Seit gestern ist die Zahl der bestätigten Covid-19-Fälle im Landkreis Erding um 7 Fälle von 526 auf 533 Fälle angewachsen. Die Verdopplungsrate liegt im Landkreis Erding damit aktuell bei etwa 19 Tagen (Stand 28. März: 267). Auch die Zahl der Genesenen ist von 248 um 14 angestiegen und beträgt inzwischen 264 Personen. Die positive Entwicklung im Landkreis setzt sich damit weiter fort. Im Klinikum Landkreis Erding liegen derzeit 19 Covid-19-Patienten; 12 werden auf der Isolierstation behandelt, 7 auf der Intensiv-Isolierstation, 4 davon werden beatmet.

Krankheitsfälle im Landkreis Erding (Stand 16.04.2020)

Bei den neu hinzu gekommenen Fällen handelt es sich um Personen aus den folgenden Gemeinden:
- Bockhorn 1
- Erding 3
- Finsing 1
- Steinkirchen 1
- Wörth 1

Inzwischen wurden knapp 4.000 Corona-Tests an den drei Screeningstellen im Landkreis Erding durchgeführt. 62 Personen wurden gestern getestet.

Das Hilfskrankenhaus am Fliegerhorst steht in den Startlöchern; seine Kapazitäten werden aber derzeit zur Freude aller Beteiligten noch nicht benötigt. Um für den Fall der Fälle nicht nur medizinisch gewappnet zu sein, sondern etwaigen PatientInnen sowie MitarbeiterInnen ein Lächeln ins Gesicht zaubern zu können, sind nun alle Kinder im Landkreis aufgerufen, beim Verschönern der Einrichtung mitzuhelfen. Gefragt sind bunte Bilder und Zeichnungen, die die Wände verschönern und die Atmosphäre ein wenig angenehmer machen. Beiträge sollen bitte bis zum 30. April an das Landratsamt, Ehrenamtskoordination, Alois-Schießl-Platz 8 in 85435 Erding geschickt werden.

In den vergangenen Wochen haben viele Freiwillige dabei geholfen, Behelfs-Mund-Nasen-Masken zu nähen. Landrat Martin Bayerstorfer bedankt sich ausdrücklich bei den fleißigen NäherInnen sowie den vielen anderen Freiwilligen: „Es ist großartig, mit welchem Engagement jeder Einzelne seinen Beitrag zur Bewältigung dieser Krise hier im Landkreis leistet.“ Insgesamt 12.000 Stück werden erstellt, knapp die Hälfte davon ist bereits fertig. Verteilt werden diese unter anderem an BewohnerInnen von Altenheimen, Busfahrer, öffentliche Einrichtungen mit Kundenkontakt etc.

Aufgrund der frühzeitigen Bestellungen durch die AG Beschaffung der Führungsgruppe Katastrophenschutz FüGK sind derzeit alle notwendigen Materialien ausreichend vorhanden. So sind derzeit beispielsweise mehrere zehntausend Masken verschiedener Schutzklassen vorrätig, so dass medizinische Einrichtungen bei Bedarf beliefert werden können. Auch die Brennerei in Oberding produziert weiterhin Alkohol, so dass über 3.000 Liter an Flächen- und Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Einzige Ausnahme sind derzeit Infektschutzkittel, hier ist die Lieferung aktuell erschwert.

In der heutigen Pressekonferenz hat der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder bekannt gegeben, wie der Freistaat Bayern in den künftigen Wochen mit den Beschränkungen fortfahren wird:

Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis mindestens 04. Mai in Kraft; allerdings übernimmt Bayern nun die Regelung des Bunds, dass es erlaubt ist, sich mit einer Person zu treffen, die nicht dem eigenen Haushalt angehört.

Mund-Nasen-Masken
Der Ministerpräsident hat ein Mundschutzgebot ausgesprochen; d.h. es herrscht keine Pflicht, aber es wird stark empfohlen, in Geschäften sowie bei Nutzung des ÖPNV eine Behelfs-Mund-Nasen-Maske zu tragen. Sollte das Gebot nicht beachtet wird, kommt auch eine Mundschutzpflicht in Betracht.

Geschäfte
Einige Geschäfte werden künftig wieder öffnen können; Voraussetzung ist bei allen, dass Konzepte für Hygiene, Einlass, Parkplatz etc. vorliegen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass pro 20qm nur eine Person eingelassen wird. Die zeitlichen Fristen sind:

  • Ab 20. April: Baumärkte und Gärtnereien / Gartencenter dürfen wieder öffnen
  • Ab 27. April: Geschäfte mit einer Größe von bis zu 800 qm; Ausnahme: Buchhandlungen sowie Auto- und Fahrradgeschäfte, diese dürfen auch größer sein
  • Ab 04. Mai: Friseure und Fußpflege dürfen öffnen, aber nur mit entsprechend ausgelegten Hygiene-Konzepten

Kaufhäuser und Einkaufszentren bleiben vorerst geschlossen, ebenso wie Gastronomie und Hotels. Erst in einigen Wochen wird hier evaluiert, inwiefern es Öffnungen geben kann.

Schulen und KiTas
Hier gilt das Gebot: „Ältere vor Jüngeren“; d.h.:

  • Ab 27. April: Abschlussklassen werden wieder unterrichtet; dabei ist die Klassengröße max. die Hälfte der bisherigen, d.h. etwa 10-15 Schüler; es müssen Abstandsregelungen in den Klassenzimmern von mind. 1,5m beachtet werden und es gibt keine Gruppenarbeit. Voraussichtlich wird es versetzten Schulanfang sowie Schichtbetrieb geben, außerdem strenge Regeln für den Aufenthalt im Schulgebäude sowie für Toilettengang und Pausen.
      
  • Ab 11. Mai: angedacht, dass die Klassenstufen unter der Abschlussklasse ebenfalls wieder in den Unterricht dürfen; vorher wird aber eine Evaluierung der Abschlussklassen stattfinden, ob die Konzepte funktionieren
    Für alle weiteren Klassenstufen gibt es noch keine konkreten Termine; hier gibt es zunächst noch Abstimmungsbedarf. Grundschulen und KiTas bleiben vorerst allerdings geschlossen; dafür soll die Notbetreuung weiter ausgebaut werden.

Großveranstaltungen
Großveranstaltungen sind bis 31. August verboten; Ausnahme: Gottesdienste werden eventuell ab Mai wieder erlaubt sein, sofern es entsprechende Konzepte zu Hygiene, Abstandsregelungen etc. gibt.

Gesundheitssystem
In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleiben die Einschränkungen erhalten. Allerdings sollen Operationen wieder ermöglicht werden, die zwar nicht dringend, aber dennoch medizinisch sinnvoll sind. Außerdem soll die Sterbebegleitung großzügiger gestaltet werden sowie Serientests für das Personal eingeführt werden, um in diesen Einrichtungen noch großflächiger zu testen als bisher. Generell sollen die Testkapazitäten deutlich ausgebaut werden, von derzeit 12.000 Tests pro Tag in Bayern auf 25.000 Tests pro Tag; auch die Zahl der Intensivbetten soll weiter erhöht sowie die Teams zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung aufgebaut werden.

Am kommenden Wochenende wird, wie schon in den vergangenen zwei Wochen, nur die Screeningstelle „Drive-through“ in der Siglfinger Straße 50 jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet haben, alle weiteren Screeningstellen bleiben geschlossen. Das Bürgertelefon ist nur am Samstag von 11:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

Darüber hinaus gibt es eine Änderung für die Screeningstelle am Bildungszentrum für Gesundheitsberufe in der Bajuwarenstraße 9 in Erding: die Schranke beim Parkplatz des Krankenhauses wird ab morgen wieder geschlossen. Wer zum Screening geht, bekommt dort aber ein Auslassticket, d.h. für Besucher der Screeningstelle bleibt das Parken kostenfrei.

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