Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 17.01.2022
17.01.2022 Zu den bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Erding sind seit Samstag 324 neue Fälle hinzugekommen (Altersspanne zwischen 1 und 90 Jahren,10.01.: 105 Fälle). Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 16.993.

Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
Berglern 9
Bockhorn 15
Buch am Buchrain 1
Dorfen 18
Eitting 15
Erding 118
Finsing 5
Forstern 10
Fraunberg 6
Hohenpolding 2
Inning am Holz 5
Isen 12
Kirchberg 1
Langenpreising 2
Lengdorf 13
Moosinning 12
Neuching 5
Oberding 20
Ottenhofen 6
Pastetten 8
St. Wolfgang 14
Steinkirchen 4
Taufkirchen 8
Walpertskirchen 7
Wartenberg 7
Wörth 1
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 674,6 (Samstag: 688,3). Die Zahl der Genesenen beträgt 15.347. Damit gelten derzeit 1489 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 2.052 Personen.
Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 14 Covid-PatientInnen behandelt, 12 auf der Isolierstation und 2 auf der Intensivstation (davon 1 beatmet). Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 16.01. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 357 hospitalisierte Fälle und 407Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation.
Insgesamt sind bisher 227.268 Impfungen im Landkreis Erding verabreicht worden; über das Wochenende wurden insgesamt 1.611 Personen geimpft. 94.100 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 68,2 % der Bevölkerung des Landkreises. Bei den über 12-Jährigen liegt die Impfquote bei 76,7 %. Rund 45.500 Menschen haben bisher eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Nach den Informationen des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind ab 15.01.2022 in Bayern (unabhängig von der bei dem zugehörigen Infizierten festgestellten Virusvariante) folgende nach den Kriterien des RKI als enge Kontaktpersonen eingestufte Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen:
- enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben. Dies gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden (laut den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts sind für eine vollständige Impfung 2 Impfstoffgaben erforderlich). Die Ausnahme gilt unmittelbar nach Erhalt der zur Erreichung des vollständigen Impfschutzes letzten erforderlichen Einzelimpfstoffgabe. oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind. (Das bedeutet, dass die erforderliche Isolation aufgrund des positiven Nukleinsäuretests zwar eingehalten werden muss, sollte man aber wieder enge Kontaktpersonen werden, gilt die Kontaktpersonen-Quarantänepflicht nicht).
- enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Ergänzend zu Punkt 3 erkennt das Gesundheitsamt Erding entsprechend den vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) genannten Ausnahmetatbeständen auch eine einzelne Impfstoffdosis mit einem in Deutschland anerkannten Impfstoff als ausreichend an,
- wenn die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte. Der labordiagnostische Befund muss in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein. Die Quarantänepflicht entfällt in diesem Fall ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis bis ebenfalls höchstens 90 Tage nach der Impfung.
- wenn die betroffene Person eine durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen kann. Zum Nachweis der Infektion ist ein Testnachweis erforderlich, der auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und sofern dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte. Die Quarantänepflicht entfällt in diesem Fall ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis bis ebenfalls höchstens 90 Tage nach der Impfung.
Grundsätzlich müssen sich weiterhin alle engen Kontaktpersonen, die die Ausnahmekriterien zur Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen nicht erfüllen, nach den Vorgaben der AV Isolation weiterhin in Quarantäne begeben bzw. in Quarantäne bleiben unabhängig von der bei dem zugehörigen Infizierten festgestellten Virusvariante.
Impfung ohne Termin und vorherige Anmeldung
Das mobile Team des Impfzentrums und der Impfbus sind ab der kommenden Woche wieder unterwegs und bieten vielerorts Impfungen ohne vorherige Anmeldung. Es muss lediglich der Personalausweis bzw. Impfpass (falls vorhanden) mitgebracht werden.
Die Termine des mobilen Impfteams sind:
Mittwoch, 19.01. von 09-12 und 13-16 Uhr Wartenberg Strogenhalle, Zustorfer Str. 3
Mittwoch, 26.01. von 09-12 und 13-16 Uhr Wartenberg Strogenhalle, Zustorfer Str. 3
Wer sich impfen lassen möchte, kann sich außerdem bei nachfolgenden Stellen und niedergelassenen Ärzten anmelden:
MVZ Landkreis Erding:
- Erding 08122 / 59-1717
- Taufkirchen 08084 / 96590-20
Folgende niedergelassenen Ärzte im Landkreis Erding führen Impfungen für alle durch (ggf. kann es aber Wartezeiten auf einen Termin geben).
Folgende niedergelassenen Ärzte im Landkreis Erding führen Impfungen nur für die eigenen Patienten durch.
Aufgrund positiver Covid-19-Fälle wurde in folgenden Einrichtungen eine Quarantäne angeordnet:
- Kinder- und Jugendhaus Dorfen 8 Mitarbeiterinnen und 14 Kinder
- Grundschule Taufkirchen 1 Schüler
- Kinderhaus St. Johannes Steinkirchen 2 MitarbeiterInnen und 16 Kinder
- Gemeindekindergarten Mittbach 2 MitarbeiterInnen und 13 Kinder
Kategorien: Corona Virus, Gesundheitswesen, Landkreis