Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 18.02.2021
18.02.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 4 neue Fälle (Altersspanne zwischen 5 und 92 Jahren) hinzugekommen.

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 5.127 auf 5.131. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Gemeinden:
- Erding 1
- Inning am Holz 1
- St. Wolfgang 1
- Taufkirchen 1
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 26,8 (Vortag: 26,1). Damit bleibt der Wert weiterhin auf einem im bayernweiten Vergleich sehr niedrigen Niveau. Die Zahl der Genesenen steigt um 6 von 4.945 auf 4.951. Damit gelten derzeit 92 Personen als infiziert (Vortag: 95). Leider ist ein weiterer Todesfall zu verzeichnen; die Gesamtzahl der Verstorbenen steigt damit auf 88. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 6 Covid-19-Erkrankte behandelt, davon 4 auf der Isolierstation und 2 auf der Intensivstation (1 davon beatmet). Zwei der Patienten wurden aus der Klinik Wartenberg zuverlegt. Bei einem dieser Patienten wurde mittlerweile ebenfalls die britische Mutation des Coronavirus nachgewiesen; beim zweiten steht das Ergebnis der Sequenzierung noch aus. An der Screeningstelle in Erding wurden gestern 121 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 40.650 Tests durchgeführt.
Bisher wurden insgesamt 8.052 Impfungen durchgeführt; darunter sind 2.742 Zweitimpfungen. Gestern wurden im Landkreis Erding 245 Personen geimpft. 179 Impfungen davon wurden im stationären Impfzentrum und 66 durch das Mobilteam verabreicht. 1.229 Impfdosen wurden bisher in den Kliniken und Arztpraxen verimpft.
Der Landkreis Erding wird darüber hinaus am morgigen Freitag ein Sonderamtsblatt veröffentlichen. In diesem wird der aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert, der seit dem 27. Januar unter 100 liegt, ebenso amtlich veröffentlicht wie die Erleichterungen in Bezug auf Schulen und Kindertagesstätten sowie der Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre. Darüber hinaus wird darin festgelegt, dass die zulässige Höchstteilnehmerzahl, die für Gottesdienste gilt, im Landkreis Erding künftig auch für Beerdigungen gelten wird. Das heißt: angesichts der derzeit positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie der demzufolge unter einem Wert von 35 liegenden 7-Tage-Inzidenz wird es für Gottesdienste wie für Beerdigungen keine pauschale Teilnehmerobergrenze mehr geben. Die Zahl der Besucher ergibt sich durch die Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Teilnehmern gewahrt werden kann. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
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