Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 19.02.2021
19.02.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 10 neue Fälle (Altersspanne zwischen 7 und 58 Jahren) hinzugekommen.

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 5.131 auf 5.141. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Gemeinden:
- Bockhorn 1
- Eitting 1
- Erding 2
- Fraunberg 1
- Hohenpolding 2
- Langenpreising 2
- Wartenberg 1
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 25,3 (Vortag: 26,8). Die Zahl der Genesenen steigt um 11 von 4.951 auf 4.962. Damit gelten derzeit 91 Personen als infiziert (Vortag: 92). Mittlerweile wurde bei weiteren Bürgern aus dem Landkreis die britische Mutation des Coronavirus nachgewiesen; insgesamt handelt es sich um 5 Personen. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 6 Covid-19-Erkrankte behandelt, davon 4 auf der Isolierstation und 2 auf der Intensivstation (1 davon beatmet). An der Screeningstelle in Erding wurden gestern 124 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 40.774 Tests durchgeführt.
Bisher wurden insgesamt 8.321 Impfungen durchgeführt; darunter sind 2.967 Zweitimpfungen. Gestern wurden im Landkreis Erding 269 Personen geimpft. 155 Impfungen davon wurden im stationären Impfzentrum und 114 durch das Mobilteam verabreicht. 1.229 Impfdosen wurden bisher in den Kliniken und Arztpraxen verimpft.
Wie bereits angekündigt veröffentlicht der Landkreis Erding heute ein Sonderamtsblatt. In diesem wird der aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert, der seit dem 27. Januar unter 100 liegt, ebenso amtlich veröffentlicht wie die Erleichterungen in Bezug auf Schulen und Kindertagesstätten; der Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre wurde bereits im Amtsblatt vom 17.02. amtlich festgestellt. Darüber hinaus hat der Landkreis Erding darin eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Da seit einigen Wochen die Dynamik des Infektionsgeschehens im Landkreis Erding sich erheblich verlangsamt und auf einem niedrigen Niveau stagniert, werden in der Allgemeinverfügung in Bezug auf Beerdigungen abweichende Erleichterungen festgelegt. Ab Inkrafttreten gilt, dass die zulässige Höchstteilnehmerzahl, die für Gottesdienste bereits jetzt gilt, im Landkreis Erding künftig auch für Beerdigungen unter freiem Himmel gelten wird. Das heißt: auch hier gibt es keine pauschale Teilnehmerobergrenze. Es muss lediglich zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden. Zusätzlich muss es jedoch eine vorherige Anmeldung geben, wenn zu erwarten ist, dass die Teilnehmerzahlen zu einer Auslastung der Kapazitäten führen. Beerdigungen, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind untersagt. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, Gemeindegesang bleibt untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung ab dem 20.02.2021, 00:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 07.03.2021, 24:00 Uhr.
www.landkreis-erding.de/amtsblatt
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