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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 19.10.2020

20.10.2020 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit Freitag sechs neue Fälle hinzugekommen. Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 940 auf 946.

Krankheitsfälle im Landkreis Erding (Stand 19.10.2020)

Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten und Gemeinden:

- Dorfen 1
- Erding 1
- Isen 1
- Lengdorf 1
- Moosinning 2

In den vergangenen 7 Tagen gab es damit im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner bezogen 31,2 Neu-Infizierte (sog. 7-Tage-Inzidenz). Die Zahl der Genesenen steigt von 868 um 11 auf 879 Personen. Damit gelten derzeit 56 Personen als infiziert. Im Klinikum Landkreis Erding wird derzeit ein Covid-19-Patient behandelt, keiner auf der Intensivstation. Am Testzentrum des Landkreises Erding wurden am vergangenen Freitag 181 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 11170 Tests durchgeführt.

Die von der Staatsregierung bei Überschreiten eines Inzidenzwertes von 35 geforderte lokale „Koordinierungsgruppe zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ unter Vorsitz von Landrat Martin Bayerstorfer ist heute präventiv zusammengetreten, um die dann erforderlichen Maßnahmen zu diskutieren und schnell im Rahmen einer Allgemeinverfügung in die Wege leiten zu können. Sollte der Inzidenzwert von 35 in den nächsten Tagen im Landkreis Erding erreicht werden, gelten folgende Regelungen:

— Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauerinnen und Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
— Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
— Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.

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