Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 20.10.2021
20.10.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 49 neue Fälle hinzugekommen (Altersspanne zwischen 6 und 85 Jahren; 13.10.: 29 Fälle).

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 8.665. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
- Berglern 2
- Bockhorn 2
- Dorfen 3
- Eitting 1
- Erding 15
- Forstern 1
- Isen 4
- Langenpreising 1
- Lengdorf 2
- Moosinning 3
- Neuching 1
- Oberding 1
- Pastetten 5
- St. Wolfgang 3
- Taufkirchen 2
- Walpertskirchen 2
- Wörth 1
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 131,8 (Vortag: 110,2). Die Zahl der Genesenen steigt auf 8.238. Damit gelten derzeit 305 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 690 Personen.
Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 19.10. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 328 hospitalisierte Fälle und 261 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 11 Covid-PatientInnen behandelt, 9 auf der Isolierstation und 2 auf der Intensivstation (2 beatmet). Seit dem 10. August wurden im Klinikum 64 Patienten behandelt, die mit oder an Corona erkrankt ins Klinikum kamen; davon waren 27 Personen vollständig geimpft.
Im Landkreis Erding wurden bisher 168.276 Impfungen verabreicht. 86.800 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 62,9 % der Bevölkerung des Landkreises. Die Impfquote bei den über 12-Jährigen liegt bei rund 71,0 %.
Aufgrund positiver Covid-19-Fälle wurde in folgenden Bildungseinrichtungen eine Quarantäne angeordnet:
- Realschule Hl. Blut, 1 Schülerin
- Grundschule Eitting, 18 SchülerInnen
- Kinderhaus AWO Zum Sonnenschein Erding, 16 Kinder
Die Testzentren in Erding und Dorfen weisen nochmals auf die neuen Testmodalitäten hin, die seit dem 11.10.2021 gelten.
Alle Personen, die nicht unter eine der nachfolgend genannten Punkte fallen, dürfen aufgrund der Verordnung leider nicht an den lokalen Testzentren getestet werden. Dies wurde sowohl von der Regierung von Oberbayern als auch vom Bayerischen Gesundheitsministerium entsprechend klargestellt und untersagt. Dazu gehören sowohl alle Bürgerinnen und Bürger, die einen kostenpflichtigen Test benötigen, als auch beispielsweise Personen, die die typischen Corona-Symptome aufweisen. Letztere werden gebeten sich an ihren Hausarzt zu wenden.
Grundlage hierfür ist die Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.09.2021 sowie des gemeinsamen IMS/GMS vom 17.09.2021 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, die diese Vorgehensweise vorgeben.
Seit dem 11.10.2021 werden daher an den beiden Testzentren nur noch kostenfreie Tests für folgenden Fälle angeboten:
- Kostenfreie Antigen-Schnelltests für Besucher von Pflegeeinrichtungen (ohne eigenes Testkonzept) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (nur mit Berechtigungsschein)
- Kostenlose Antigen-Schnelltests für symptomatische Kinder (sogenannte „Schnupfenkinder“)
- Kostenfreie Testung für Kinder bis 12 Jahren (Übergangsvorschrift bis 31.12.2021: für Kinder bis 18 Jahre)
- Bis 30.11.2021 kostenfreie Antigen-Schnelltests für Studierende für den Präsenzunterricht in Hörsälen
- Kostenfreie Testung für Personen, die in Einrichtungen (Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen) behandelt werden sollen und Personen die dort arbeiten (sollen) (nur Antigen-Test)
- Kostenfreie Antigen-Schnelltests für Personen, die aus med. Gründen nicht geimpft werden können (auch Schwangere und Stillende)
- Kostenfreie Testung für Personen, die an klinischen Studien zu COVID-19 teilnehmen
- Kostenfreie Antigen-Schnelltests und PCR-Tests für Pflegepersonal
- Kostenfreie PCR-Tests für Kontaktpersonen (auch Corona-Warn-App), bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen und Unternehmen und PCR-Bestätigungstestung (nach positiven Schnelltest oder Selbsttest)
- Personen in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe
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