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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 21.12.2020

21.12.2020 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit Freitag 98 neue Fälle hinzugekommen. Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 3.755 auf 3.853.

Krankheitsfälle im Landkreis Erding (Stand 21.12.2020)

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 3.755 auf 3.853. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:

- Berglern 2
- Bockhorn 1
- Buch am Buchrain 1
- Dorfen 14
- Eitting 3
- Erding 26
- Finsing 2
- Flughafen München 1
- Forstern 1
- Fraunberg 1
- Inning am Holz 2
- Isen 3
- Kirchberg 3
- Langenpreising 3
- Lengdorf 2
- Moosinning 2
- Neuching 8
- Oberding 2
- Pastetten 2
- St. Wolfgang 2
- Taufkirchen 8
- Walpertskirchen 3
- Wartenberg 3
- Wörth 3

In den vergangenen 7 Tagen gab es damit im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner nach offiziellen Angaben des RKI 203,4 (sog. 7-Tage-Inzidenz). Die Maßnahmen, die der Landkreis Erding vor einigen Wochen getroffen hat, zeigen damit Wirkung. Die Zahl der Genesenen steigt um 110 auf 3.062 Personen. Damit gelten derzeit 760 Personen als infiziert (Freitag: 773). Bedauerlicherweise ist auch ein weiterer Todesfall zu melden, die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 31. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 35 Covid-19-Patienten behandelt, fünf davon auf der Intensivstation (davon werden drei beatmet). Am Testzentrum in Erding wurden seit Freitag insgesamt 1.607 Personen getestet. Insgesamt wurden bisher 29.156 Tests durchgeführt.

Aufgrund eines positiven Covid-19-Falls ist folgende Einrichtungen von einer Quarantäne betroffen:
- Kindergarten St. Joseph Moosinning, 20 Kinder, 1 Betreuungskraft
- Asylunterkunft Gemeinde Wörth

Das vom BRK Erding betriebene Impfzentrum am Lodererplatz 14 (kleine Sporthalle) in Erding wird voraussichtlich ab Sonntag, den 27. Dezember, mit dem Impfen starten können. Die Telefonnummer zur Vereinbarung eines Impftermins lautet: 08122 / 5537940. Die Sprechzeiten in den kommenden Tagen sind: 22.12. von 13 bis 17 Uhr, 23.12. von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, 27. Dezember von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. Von 24. bis 26. Dezember ist die Telefonnummer nicht besetzt, ab dem 27. Dezember gelten die folgende Zeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.

Die Terminabsprache kann auch per Email unter impftermin@kverding.brk.de erfolgen.

Wichtig: Das Impfzentrum darf nur nach vorheriger Anmeldung betreten werden. Bei der Vergabe von Impfterminen hält sich das Impfzentrum an die Vorgaben der Ständigen Impfkommission (STIKO). Zunächst impfberechtigt sind (Auszug Empfehlung STIKO):
- BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
- Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z.B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-PatientInnen)
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z. B. in der Onkologie oder Transplantationsmedizin)
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen


Weitere Informationen zum Ablauf und den benötigten Dokumenten sind auch im Internet unter www.brk-erding.de/impfzentrum zu finden.


Die Screeningstelle Dorfen wird die Weihnachtsfeiertage sowie Silvester abdecken. Zu folgenden Zeiten haben die Screeningstellen in den kommenden Tagen geöffnet:

Erding Dorfen
22.12. 9 – 17 Uhr
23.12. 9 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr
24.12. 8 – 14 Uhr
25.12. geschlossen geschlossen
26./27.12. 8 – 18 Uhr
28./29.12. 9 – 17 Uhr
30.12. 9 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr
31.12. 8 – 14 Uhr
01.01. geschlossen geschlossen
02./03.01. 10 – 16 Uhr
04./05./06.01. 9 – 17 Uhr


Der Landkreis Erding hat am heutigen Montag, 21.12., zwei neue Allgemeinverfügungen erlassen, die ab 22.12. 0:00 Uhr in Kraft treten. Zwar ist der 7-Tage-Inzidenzwert, den das RKI für den Landkreis Erding ausgibt, erfreulicherweise gesunken. Dennoch sind die Neuinfektionen – wie heute mit 98 – nach wie vor hoch. Auch die Situation auf Intensivstation im Klinikum Landkreis Erding ist immer noch angespannt.

Um kein zusätzliches Risiko einzugehen, hat die Führungsgruppe Katastrophenschutz daher in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern beschlossen, zusätzliche Regelungen erlassen. Dabei werden Versammlungen und Gottesdienste unter freiem Himmel aufgrund des Infektionsschutzes weiter beschränkt; in Bezug auf Silvester wird, um die Krankenhäuser nicht noch weiter zu belasten, der Gebrauch von Feuerwerkskörpern verboten.

In einer Allgemeinverfügung wird geregelt, dass die Allgemeinverfügung vom 10.12., die heute ausgelaufen wäre, weiterhin gilt. Damit ist beispielsweise die Maskenpflicht auf den zentralen Plätzen der Großen Kreisstadt Erding, der Stadt Dorfen, der Gemeinde Taufkirchen (Vils), der Marktgemeinde Wartenberg, der Marktgemeinde Isen sowie der Gemeinde Moosinning sowie die Einschränkungen hinsichtlich der Besuche in Pflegeeinrichtungen weiterhin in Kraft.

In der anderen Allgemeinverfügung sind folgende Punkte geregelt:

Versammlungen (i.S.d. Art. 8 GG)
- Begrenzung Höchstteilnehmerzahl unter freiem Himmel: 25 Personen
- Begrenzung Höchstteilnehmerzahl in geschlossenen Räumen: 10 Personen
- Einhaltung Mindestabstand von 2 Metern
- Verbot von Durchführung sich bewegender Versammlungen
- Maximale Dauer: 60 Minuten
- Maskenpflicht und Verbot sämtlicher Tätigkeiten, für die ein Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich wäre (wie z.B. Essen, Trinken, Rauchen etc.); dies gilt nicht für die in der 11. BayIfSMV vorgesehenen Ausnahmen.
- Ausnahme: Versammlungen, die nach dem Parteiengesetz notwendig sind

Gottesdienste/Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind erlaubt. Folgende Regeln gelten:

Unter freiem Himmel:
- Begrenzung Höchstteilnehmerzahl: 100 Personen

In Gebäuden:
- Zulässige Höchstteilnehmerzahl. bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.

Unter freiem Himmel und in Gebäuden gleichermaßen:
- Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
- Für die Besucher gilt Maskenpflicht.
- Gemeindegesang ist untersagt.
- Es besteht ein Infektionsschutzkonzept
- Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind untersagt.
- Anmeldepflicht, falls zu erwarten ist, dass die Besucherzahlen zu einer Auslastung der Kapazitäten führen

Gebrauch von Feuerwerkskörpern
- Mitnahme und Gebrauch von Feuerwerkskörpern ist im Landkreis Erding komplett, auch auf Privatflächen, verboten

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