Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 22.01.2021
22.01.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 23 neue Fälle (Altersspanne zwischen 13 und 87 Jahren) hinzugekommen.

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 4.836 auf 4.859. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Gemeinden:
- Dorfen 3
- Erding 8
- Finsing 1
- Fraunberg 1
- Isen 1
- Kirchberg 3
- Moosinning 1
- Oberding 2
- Wartenberg 1
- Wörth 2
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 104,9 (Vortag: 104,2). Die Zahl der Genesenen steigt von 3.958 um 40 auf 3.998. Damit gelten derzeit 799 Personen als infiziert (Vortag: 816). Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 14 Covid-19-Erkrankte behandelt, davon 13 auf der Isolierstation und 3 auf der Intensivstation (0 davon beatmet), die Lage bleibt dort aktuell weiterhin ruhig. In der Klinik Wartenberg werden derzeit 13 Covid-Patienten behandelt. An der Screeningstelle in Erding wurden gestern 138 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 36.648 Tests durchgeführt.
Bisher wurden im Landkreis Erding insgesamt 2.842 Impfungen durchgeführt; darunter sind 526 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die bereits die Zweitimpfung erhalten haben. Gestern wurden im Landkreis Erding 115 Personen geimpft, alle davon wurden im stationären Impfzentrum durchgeführt. Für den heutigen Tag sind zusätzlich wieder Impfungen des mobilen Dienstes vorgesehen.
Pflegende Angehörige aus den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Erding können die FFP2-Masken, die für sie zur Verfügung stehen, ab sofort gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung bei den Gemeindeverwaltungen ihres Wohnorts abholen.
Seit Beginn der Coronapandemie im Landkreis Erding sind im Fachbereich Verbraucherschutz am Landratsamt insgesamt 1.009 Anzeigen in Bezug auf Verstöße gegen die Coronabeschränkungen eingegangen.
Hierzu sind bislang 547 Bußgeldbescheide und 188 Ermahnungsschreiben ausgelaufen. Zu den Bußgeldbescheiden sind bis dato 74 Einsprüche eingegangen. Ferner ist in weiteren 139 Fällen noch eine Anhörungsfrist offen. In insgesamt 83 Fällen waren keine weiteren Maßnahmen möglich, da kein fester Wohnsitz der Person bekannt ist bzw. kein Zustellungsbevollmächtigter benannt wurde. Für die restlichen 52 Anzeigen erfolgt die Erst-Bearbeitung in Kürze.
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