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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 23.04.2020

23.04.2020 Seit gestern ist die Zahl der bestätigten Covid-19-Fälle im Landkreis Erding um 4 Fälle von 562 auf 566 Fälle angewachsen. Damit beträgt die Verdopplungsrate aktuell etwa 25,5 Tage im Landkreis. Die Zahl der Genesenen ist von 391 um 21 angestiegen und beträgt inzwischen 412 Personen.

Krankheitsfälle im Landkreis Erding (Stand 23.04.2020)

Im Klinikum Landkreis Erding liegen derzeit 12 Covid-19-Patienten; 4 werden auf der Isolierstation behandelt, 8 auf der Intensiv-Isolierstation, 6 davon werden beatmet.
Bei den neu hinzu gekommenen Fällen handelt es sich um Personen aus den folgenden Gemeinden:

- Dorfen 2
- Neuching 1
- Pastetten 1

Inzwischen wurden über 4.300 Corona-Tests an den drei Screeningstellen im Landkreis Erding durchgeführt. Gestern wurden 48 Personen getestet. Da derzeit der Bedarf hierfür nachlässt, wurden die Öffnungszeiten der Screeningstellen angepasst: ab dem 27. April sind diese von Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr geöffnet; am Samstag ist nur der Drive-through in der Siglfinger Straße 50 von 09:00 bis 15:00 Uhr geöffnet; am Sonntag wird keine Screeningstelle geöffnet.

Ein Problem in Zeiten der Ausgangsbeschränkung ist die häusliche Gewalt. Um das Frauenhaus zum Schutz der bereits dort lebenden Frauen sowie der Mitarbeiter möglichst von einer Corona-Infektion frei zu halten, müssten neu aufgenommene Frauen zunächst räumlich getrennt untergebracht werden. „Hier haben wir in guter Zusammenarbeit mit Gisela van der Heijden vom BRK Kreisverband Erding eine unbürokratische Lösung gefunden“, so Landrat Martin Bayerstorfer. „Dafür bedanke ich mich herzlich bei allen Beteiligten.“ So stehen nun mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Frauen, die sich neu an das Frauenhaus wenden, zunächst an einem anderen Ort unterzubringen. Auch eine mögliche Quarantäne bzw. Isolation, sollte eine der Frauen an Covid-19 erkranken, sind möglich.

Im Bereich der Jugendhilfe ist derzeit kein Zuwachs an Mitteilungen gemäß § 8a SGB VIII seit Schul/Kitaschließung bzw. den verordneten Ausgangsbeschränkungen zu verzeichnen. Seit Anfang März mussten durch das Jugendamt drei Kinder in Obhut genommen werden, diese Familien waren dem Jugendamt jedoch bereits seit Längerem bekannt. Es gab in diesen Fällen keinen direkten Zusammenhang zu den Corona bedingten Einschränkungen.

Dennoch wird vermutet, dass es durch die derzeitige familiäre Isolation wegen der Corona-Schutzmaßnahmen zu vermehrter Gewalt an Frauen und Kinder kommt, aber diese nicht wahrgenommen werden kann. Experten sind sich darüber einig, dass sich die familiären Problemlagen in besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen durch die derzeitigen Gegebenheiten verschärfen und das geballte Zusammentreffen im häuslichen Bereich Konfliktlagen entstehen lassen und zuletzt vermehrt zu Gewalt führen. Die etablierten Sicherungs- und Unterstützungssysteme für die Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern greifen in dieser Situation jedoch nicht, wodurch sich das Risiko für Kinder deutlich erhöhen dürfte.

Derzeit finden keine Hausbesuche des sozialen Dienstes für Familien statt, die bislang einen reinen Unterstützungsbedarf zeigten und deswegen Jugendhilfe erhalten. Auch aufsuchende Hilfen wie Erziehungsbeistandschaften und Sozialpädagogische Familienhilfe finden vorrangig über telefonische Beratung oder über ein Videosetting statt. Diese angepassten Kommunikationswege machen es möglich den Kontakt zu den Familien zu halten, erleichtern den Familien die ein oder andere Notlage, ersetzen jedoch die -Begleitung und die Inaugenscheinnahme im häuslichen Kontext nicht umfänglich.

In sogenannten Kinderschutzfällen, bei welchen Anhaltspunkte einer Gefährdung Hilfsmaßnahmen zum Schutz der Kinder notwendig machten, finden in zwingenden Fällen weiterhin Hausbesuche durch die ambulanten Helfer der Jugendhilfeträger sowie die MitarbeiterInnen des Jugendamtes statt, da derzeit nicht auf Informationen und auf eine Draufsicht von Schule, Tagesstätte und andere soziale Netzwerke zurückgegriffen werden kann.

Gute Nachrichten gibt es für alle Eltern, die ihre Kinder bei Tagespflegepersonen im Landkreis Erding untergebracht haben. Landrat Martin Bayerstorfer hat entschieden, dass während des Betretungsverbotes für Kindertagesstätten, das auch für den Bereich der Kindertagespflege gilt, der Landkreis auf die Einforderung des Kostenbeitrages für Eltern verzichtet. Die Tagespflegepersonen erhalten weiterhin das Entgelt in unveränderter Höhe. „Die aktuelle Situation ist ohnehin eine große Belastung für alle Beteiligten. Dort, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen es ermöglichen, kommen wir sowohl den Eltern als auch dem Betreuungspersonal bestmöglich entgegen.“

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