Landkreis Erding Landkreis Erding Pressemitteilungen
Navigation Aktuell

Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 23.08.2021

23.08.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 7 neue Fälle im Alter zwischen 0 und 60 Jahren hinzugekommen (16.08.: 6 Fälle).

Sachstand Corona 23.08.2021

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 7.293. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:

- Erding 6
- Pastetten 1

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 66,6 (Vortag: 63,7). Die Zahl der Genesenen bleibt bei 7.047. Damit gelten derzeit 128 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 294 Personen. Im Klinikum Landkreis Erding werden 5 Covid-PatientInnen behandelt, 4 auf der Isolierstation und 1 auf der Intensivstation (nicht beatmet).

Im Landkreis Erding wurden bisher 154.138 Impfungen verabreicht. Rund 79.900 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 57,9 % der Bevölkerung des Landkreises. 79.371 Impfungen wurden durch das Impfzentrum koordiniert, 74.767 durch die niedergelassenen Ärzte verabreicht.

7-Tage-Inzidenzwert über 35
Ab heute gültig ist die jüngste Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die neue Regelungen bei einem 7-Tages-Inzidenzwert von über 35 vorsieht, was auch auf den Landkreis Erding zutrifft. Durch die Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 23.08.2021 und der Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz vom 35 im Landkreis Erding gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises bei:

  • Öffentlichen und privaten Veranstaltungen bzw. Feiern in geschlossenen Räumen
  • Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Besuch von Innengastronomie
  • Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, in geschlossenen Räumen
  • Sport in geschlossenen Räumen
  • Besuch von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Besuch von Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen) in geschlossenen Räumen
  • Beherbergung: bei Ankunft und jede weitere 72 Stunden
  • Besuch von kulturellen Einrichtungen/Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos sowie Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten)

Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen sind von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises ausgenommen. Ausgenommen sind auch asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (vollständig geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind.

Die Testungen (POC-Antigentest bzw. ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien) dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests (bzw. eines PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.

7-Tage-Inzidenzwert über 50
Aufgrund des überschrittenen 7-Tages-Inzidenzwertes von 50 gelten im Landkreis Erding außerdem ab morgen, 24.08.2021, 0:00 Uhr ebenfalls neue Regelungen. Diese sind:

Private Zusammenkünfte/Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 10 Personen nicht überschritten wird. Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Ebenfalls nicht zur Gesamtzahl von 10 Personen zählen vollständig Geimpfte und Genesene.

Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, zwischen Ehe- oder Lebenspartnern oder in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben davon unberührt.

Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern
Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Die Teilnehmer müssen zudem über einen negativen Testnachweis verfügen (Ausnahme: Geimpfte und Genesene). Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis gilt die gleiche Personenhöchstgrenze; hier zählen vollständig geimpfte oder genesene Personen nicht dazu.

Kategorien: Aktuelle Meldungen, Corona Virus, Gesundheitsregion Plus, Gesundheitswesen, Landratsamt Erding, Landkreis, Öffentliche Sicherheit