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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 23.11.2021

23.11.2021 • Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 35 neue Fälle hinzugekommen (Altersspanne zwischen 2 und 87 Jahren, 16.11.: 96 Fälle). Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 12.236.

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Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:

Berglern 3
Bockhorn 3
Buch am Buchrain 1
Dorfen 2
Eitting 2
Erding 3
Forstern 4
Isen 2
Langenpreising 4
Neuching 1
Oberding 1
Pastetten 3
St. Wolfgang 1
Taufkirchen 2
Wartenberg 3

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 578,9 (Vortag: 748,8). Die Zahl der Genesenen beträgt 10.564. Damit gelten derzeit 1.536 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 2.016 Personen. Leider gibt es zwei weitere Todesfälle zu vermelden; die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 133. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 35 Covid-PatientInnen behandelt, 28 auf der Isolierstation und 7 auf der Intensivstation (5 beatmet, Altersspanne 25-80 Jahre, alle Patienten auf Intensiv verfügen nicht über einen vollständigen Impfschutz). Seit 01. November sind insgesamt 10 PatientInnen auf der Intensivstation behandelt worden. Das Durchschnittsalter beträgt 59,3 Jahre.

Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 22.11. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 1.144 hospitalisierte Fälle und 971 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation.

Im Landkreis Erding wurden mittlerweile 181.138 Impfungen verabreicht. 89.100 Menschen im Landkreis sind bereits vollständig geimpft, das sind rund 64,6 % der Bevölkerung des Landkreises. Bei den über 12-Jährigen liegt die Impfquote bei 72,9 %. Gestern wurden im Landkreis 634 Impfungen verabreicht; knapp 8.000 Menschen haben bisher eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Mit Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung gelten ab dem morgigen Mittwoch, 24.11.2021 folgende Regeln für den Landkreis Erding:

Für Ungeimpfte / Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.

Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt daher künftig auch für:

• Körpernahe Dienstleistungen (inklusive Friseure)
• Hochschulen
• außerschulische Bildung (Musikschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen etc.)
• die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
• Bibliotheken und Archive
• Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen

Ausgenommen sind:

• Groß- und Einzelhandel
• Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (das sind z. B. Fußpflege, Logopädie oder Physiotherapie)
• Prüfungen (hier gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur 3G plus)
• Ungeimpfte 12- bis 17-jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden bis 31. Dezember. Zu 2G zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Am 24.11. bereits laufende Prüfungsblöcke bleiben von den Änderungen unberührt.

In folgenden Bereichen gilt künftig 2G plus (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest):

• Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte etc.)
• Sportveranstaltungen (als Zuschauer)
• Messen, Tagungen, Kongresse
• Freizeiteinrichtungen (z. B. Zoos, botanischen Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätze etc.)
• Private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.), soweit nicht Gastronomie.

Dort, wo 2G plus gilt, finden folgende ergänzende Regelungen Anwendung:

• Es gelten Personenobergrenzen. In Anspruch genommen werden darf indoor wie outdoor maximal 25 % der Kapazität. Messen dürfen nur ein Viertel der bisherigen Besucherzahlen zulassen, also höchstens 12.500 Personen täglich.
• Auch indoor muss bei allen Veranstaltungen durchgängig wieder Maske getragen werden, auch am Platz.
• Außerdem muss zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, der Mindestabstand eingehalten werden. Die Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich damit zugleich auch nach der Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten.
• Für private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten gilt: Außerhalb der Gastronomie besteht eine kapazitätsbezogene Personenobergrenze (25 % oder Mindestabstand). Die Maskenpflicht gilt nicht am Platz (wie in der Gastronomie).

Landesweit und für alle gilt außerdem:

• Für die Gastronomie besteht eine Sperrzeit („Sperrstunde“) zwischen 22 h und 5 h.
• Diskos, Clubs, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie Schankwirtschaften (Bars) werden geschlossen.
• Jahres- und Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste unterbleiben.
• Im Groß- und Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche.

Schule:
Auch im Schulsport innen ist künftig Maske zu tragen. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich künftig täglich unter Aufsicht testen lassen. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“) wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G).

Für Kindertagesstätten gilt für die dort Beschäftigten ebenfalls tägliche Testpflicht. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.

Wer sich impfen lassen möchte, kann sich bei nachfolgenden Stellen und niedergelassenen Ärzten anmelden:

MVZ Landkreis Erding:
- Erding 08122 / 59-1717
- Taufkirchen 08084 / 96590-20

Folgende weiteren niedergelassenen Ärzte im Landkreis Erding führen Impfungen für alle durch (ggf. kann es aber Wartezeiten auf einen Termin geben):

Folgende niedergelassenen Ärzte im Landkreis Erding führen Impfungen nur für die eigenen Patienten durch:

Aufgrund positiver Covid-19-Fälle wurde in folgenden Einrichtungen eine Quarantäne angeordnet:

- Grund- und Mittelschule Isen 5 SchülerInnen
- Kinderland Neufinsing 34 Kinder
- AWO Kindergarten „Zum Feuerwehrhaus“ Pastetten 48Kinder

Impfung ist wichtig

„Ich lasse mich impfen, da ich als Braumeister in doppelter Hinsicht wieder in ein normales Gesellschaftsleben, mit Bierzelten, Festen und Gaststättenbesuchen, zurückkehren möchte. Außerdem ist es mir wichtig, meine älteren und vorerkrankten Familienmitglieder und Freunde zu schützen. Nur gemeinschaftlich können wir das schaffen.“

Tobias Vincenti,
Eittinger Fischerbräu

Kategorien: Corona Virus, Gesundheitswesen, Landkreis