Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 28.04.2021
28.04.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 29 neue Fälle (Altersspanne zwischen 1 und 76 Jahren) hinzugekommen.

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 6.581 auf 6.610. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Gemeinden:
Berglern 1
Bockhorn 1
Dorfen 6
Erding 8
Forstern 1
Isen 2
Moosinning 1
Neuching 1
Pastetten 1
St. Wolfgang 1
Taufkirchen 4
Wartenberg 1
Wörth 1
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 174,4 (gestern: 191,8). Die Zahl der Genesenen steigt um 49 von 5.961 auf 6.010. Damit gelten derzeit 492 Personen als infiziert (gestern: 512). In Quarantäne befinden sich aktuell 1.167 Personen. Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 20 Covid-19-Erkrankte behandelt, davon 15 auf der Isolierstation und 5 auf der Intensivstation (davon 4 beatmet). Leider sind 3 weitere Todesfälle zu verzeichnen, die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 108.
An den Screeningstellen in Erding und Dorfen wurden gestern 316 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 60.351 Tests durchgeführt.
Insgesamt wurden bisher im Landkreis Erding 44.040 Impfungen verabreicht.
Davon wurden 35564 Impfungen durch das Impfzentrum koordiniert, in denen 8.439 Zweitimpfungen enthalten sind. Gestern wurden im Impfzentrum 486 Personen geimpft, davon 474 stationär und 12 vom mobilen Team. 11.337 Impfdosen haben bisher Kliniken und die Pilotprojekt-Arztpraxen im Landkreis vom Impfzentrum für Impfungen erhalten. Die niedergelassenen Ärzte im Ärztlichen Kreisverband Erding haben in den vergangenen Tagen 1054 Impfungen durchgeführt; seit Beginn der Impfungen im hausärztlichen Bereich sind dort bereits 8476 Impfungen verabreicht worden.
Aufgrund eines positiven Covid-19-Falls an der Mittelschule Finsing wurde eine Quarantäne für 10 Kinder und 2 Mitarbeiter angeordnet.
Nach dem gestrigen Ministerratsbeschluss gelten ab dem heutigen Mittwoch 28.04.2021 im Landkreis Erding folgende Regeln:
- Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.
- Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
- Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.
- Kindern unter 14 Jahren ist die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.
- Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Es wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen weitergilt.
- Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.
- Während der Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht.
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