Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 28.05.2021
28.05.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 3 neue Fälle (21.05: 3 Fälle; Altersspanne zwischen 27 und 58) hinzugekommen.

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt somit von 6.953 auf 6.956. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Gemeinden:
- Bockhorn 2
- Erding 1
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 13,0 (Vortag: 22,4). Die Zahl der Genesenen steigt um 34 von 6.746 auf 6.780. Damit gelten derzeit 60 Personen als infiziert (Vortag: 91). In Quarantäne befinden sich aktuell 156 Personen.
Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 4 Covid-19-Erkrankte behandelt, 2 davon auf der Isolierstation und 2 PatientInnen auf der Intensivstation (2 davon beatmet). An den Screeningstellen in Erding und Dorfen wurden gestern 317 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 69.583 Tests durchgeführt.
Insgesamt wurden bisher im Landkreis Erding 78.579 Impfungen verabreicht. Davon wurden 52.019 Impfungen durch das Impfzentrum koordiniert, in denen 14.152 Zweitimpfungen enthalten sind. Gestern wurden 352 Impfungen durch das Impfzentrum durchgeführt, davon 352 im stationären Bereich und 10 durch das mobile Team. 15.303 Impfdosen haben bisher Kliniken und die Pilotprojekt-Arztpraxen im Landkreis vom Impfzentrum für Impfungen erhalten. Die niedergelassenen Ärzte im Ärztlichen Kreisverband Erding haben gestern 646 Impfungen durchgeführt; seit Beginn der Impfungen im hausärztlichen Bereich sind dort bereits 26.560 Impfungen verabreicht worden; darin sind bereits 5.110 Zweitimpfungen enthalten.
Nachdem der Inzidenzwert für den Landkreis Erding seit 5 Tagen stabil unter dem Wert 35 liegt, treten ab dem kommenden Sonntag, 30.05.2021,00.00 Uhr folgende neue Regeln in Kraft:
Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen dürfen sich im öffentlichen und privaten Bereich maximal 10 Personen aus drei Haushalten treffen. Dazu kommen deren Kinder unter 14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte.
Diese Lockerung bietet neue Möglichkeiten für Treffen im Familien- und Freundeskreis, die für viele Menschen nach langer Zeit wieder eine deutliche Erleichterung bedeuten. Die Polizei und das Gesundheitsamt bitten jedoch im Hinblick auf die Vorkommnisse vom vergangenen Wochenende alle BürgerInnen um einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Regelungen, um das rückläufige Infektionsgeschehen nicht zu gefährden und weitere Ansteckungen möglichst zu vermeiden. Nach wie vor können Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro belegt werden.
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