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Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 29.04.2021

30.04.2021 Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 26 neue Fälle (Altersspanne zwischen 3 und 100 Jahren) hinzugekommen.

Krankheitsfälle im Landkreis Erding (Stand 29.04.21)

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 6.610 auf 6.636. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Gemeinden:

Berglern 1
Buch am Buchrain 1
Dorfen 5
Erding 4
Forstern 3
Inning am Holz 1
Isen 3
Moosinning 1
Neuching 1
Oberding 2
Taufkirchen 2
Wartenberg 1
Wörth 1

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 159,9 (gestern: 174,4). Die Zahl der Genesenen steigt um 22 von 6.010 auf 6.032. Damit gelten derzeit 495 Personen als infiziert (gestern: 492). In Quarantäne befinden sich aktuell 1.119 Personen.

Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 21 Covid-19-Erkrankte behandelt, davon 16 auf der Isolierstation und 5 auf der Intensivstation (davon 4 beatmet). Leider ist 1 weiterer Todesfall zu verzeichnen, die Zahl der Verstorbenen steigt damit auf 109.
An den Screeningstellen in Erding und Dorfen wurden gestern 316 Personen getestet; insgesamt wurden bisher 60.351 Tests durchgeführt.

Insgesamt wurden bisher im Landkreis Erding 45.895 Impfungen verabreicht.

Davon wurden 36.105 Impfungen durch das Impfzentrum koordiniert, in denen 8.752 Zweitimpfungen enthalten sind. Gestern wurden im Impfzentrum 529 Personen geimpft, davon 520 stationär und 9 vom mobilen Team. 11.349 Impfdosen haben bisher Kliniken und die Pilotprojekt-Arztpraxen im Landkreis vom Impfzentrum für Impfungen erhalten. Die niedergelassenen Ärzte im Ärztlichen Kreisverband Erding haben gestern 1.314 Impfungen durchgeführt; seit Beginn der Impfungen im hausärztlichen Bereich sind dort bereits 9.790 Impfungen verabreicht worden.
Durch die erfolgten Regeländerungen ist das Anrufaufkommen am Bürgertelefon stark angestiegen. Insbesondere werden viele Fragen zur Gleichstellung von geimpften und negativ getesteten Personen gestellt. So reicht als Nachweis, z.B. für einen Friseurbesuch die Vorlage des Impfpasses mit zwei erfolgten Impfungen, die länger als 15 Tage zurückliegen. Für Einfach-Geimpfte mit einer überstandenen Covid-19-Infektion gibt es hingegen derzeit noch kein offizielles Nachweisdokument; diese Fragestellung wurde aber an das zuständige Gesundheitsministerium herangetragen. „Mittlerweile herrscht durch zahlreiche Regeländerungen und verschiedene Verordnungen in manchen Bereichen eine gewisse Verunsicherung. Das Landratsamt steht allen Bürgerinnen und Bürgern aber auch weiterhin mit Rat und Tat in allen Fragen zur Coronapandemie im Landkreis Erding zur Seite – über das Bürgertelefon, das Onlineangebot oder auch in meiner Bürgersprechstunde.“, so Landrat Martin Bayerstorfer.

Kategorien: Landkreis, Landratsamt Erding, Corona Virus, Öffentliche Sicherheit, Gesundheitsregion Plus, Gesundheitswesen