Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 30.12.2020
30.12.2020 • Zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 50 neue Fälle (Altersspanne zwischen 2 und 93 Jahren) hinzugekommen. Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 4.145 auf 4.195.

Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
- Bockhorn 2
- Erding 18
- Finsing 1
- Fraunberg 1
- Isen 4
- Moosinning 4
- Oberding 3
- Pastetten 3
- Taufkirchen 10
- Walpertskirchen 2
- Wörth 2
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner liegt nach offiziellen Angaben des RKI bei 161,4 (Vortag 128,8). Die Zahl der Genesenen steigt von 3.510 um 38 auf 3.548 Personen. Bedauerlicherweise sind 3 weitere Personen aus dem Landkreis verstorben, die Zahl der Todesfälle steigt damit auf 41. Damit gelten derzeit 606 Personen als infiziert (Vortag:597). Im Klinikum Landkreis Erding werden derzeit 21 Covid-19-Patienten behandelt, 4 davon auf der Intensivstation (davon wird 1 Person beatmet). Weiterhin werden im Landkreis Erding täglich sehr viele Tests durchgeführt. An der Screeningstelle in Erding wurden gestern insgesamt 241 Personen getestet. Insgesamt wurden bisher 31.782 Tests durchgeführt.
Am Impfzentrum des Landkreises Erding wurden am gestrigen Dienstag 75 Personen geimpft, bisher sind insgesamt 161 Impfungen durchgeführt worden. Das mobile Impfteam hat heute seinen Dienst aufgenommen und Impfungen im Marienstift Dorfen durchgeführt. Für den morgigen Donnerstag ist eine weitere Impfstoff-Lieferung geplant, so dass auch in den kommenden Tagen die Impfungen wie geplant durchgeführt werden können.
In Bezug auf das Böllerverbot zu Silvester musste aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes und einer Weisung der Regierung von Oberbayern die Allgemeinverfügung geändert werden. Es gelten nun folgende Regelungen:
- Es ist untersagt, am 31.12.2020 und am 01.01.2021 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 auf allen öffentlichen Flächen unter freiem Himmel im Landkreis Erding mit sich zu führen oder abzubrennen (sogenanntes Kinderfeuerwerk der Kategorie F1 bleibt erlaubt). Das Verbot für Privatgrund entfällt.
- Es ist beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu achten.
- Die Feuerwerkskörper dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Gebrauchsanleitung, insbesondere unter Einhaltung der vom Hersteller verlangten Sicherheitsvorkehrungen gebraucht werden. Ebenso sind auf besondere Umstände zu achten (insbesondere mangelnder Platz in der Nähe von Wohnbebauung), auf Grund derer das Abbrennen des Feuerwerks an der ausgewählten Stelle mit Gefahren verbunden sein kann.
- Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
- Es gelten darüber hinaus die allgemein bekannten Kontaktbeschränkungen, d.h. Treffen dürfen nur mit einem weiteren Hausstand erfolgen (maximale Personenzahl 5, Kinder bis 14 Jahren werden nicht einberechnet)
- Es gilt darüber hinaus eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, d.h. das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus gewichtigen und unabweisbaren Gründen erlaubt.
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung während der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie das Mit-sich-Führen oder Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wird bei einer Anzeige mit einem Bußgeld von 500 € geahndet.
Landrat Martin Bayerstorfer bedauert die Entscheidung und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger: „Die Entscheidung des Gerichts ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte sie daher herzlich darum, in diesem Jahr bewusst auf das Feuerwerk zu verzichten – Mit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und nicht zuletzt auch auf die Umwelt!“. Die ohnehin stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums müssten nun auch die aus dem Feuerwerk resultierenden Verletzungen behandeln. Da das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf sämtlichen öffentlichen Plätzen und Gehwegen ohnehin verboten sei, müsse auf Privatgrundstücken noch mehr auf die nötigen Abstände zu umstehenden Menschen, Gebäuden und Bepflanzung geachtet werden. „Alle, die in diesem Jahr nicht auf das Böllern verzichten wollen, bitte ich um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.“, so der Landrat.
Kategorien: Corona Virus, Gesundheitswesen, Landkreis