Coronavirus im Landkreis Erding - Sachstand 19.03.2022
19.03.2022 Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 19.03.2022 Zu den bestätigten Corona-Fällen im Landkreis Erding sind seit gestern 459 neue Fälle hinzugekommen (Altersspanne zwischen 0 und 91 Jahren, 12.03.: 505 Fälle).

Die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit auf 42.517. Die neuen Fälle stammen aus folgenden Städten, Märkten und Gemeinden:
Berglern 9
Bockhorn 12
Buch am Buchrain 4
Dorfen 72
Eitting 8
Erding 82
Finsing 11
Forstern 4
Fraunberg 14
Hohenpolding 6
Inning am Holz 5
Isen 18
Kirchberg 3
Langenpreising 7
Lengdorf 4
Moosinning 12
Neuching 18
Oberding 23
Ottenhofen 2
Pastetten 8
St. Wolfgang 39
Steinkirchen 7
Taufkirchen 51
Walpertskirchen 5
Wartenberg 18
Wörth 17
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Erding auf 100.000 Einwohner beträgt nach offiziellen Angaben des RKI 2.360,1 (Vortag: 2.111,0). Die Zahl der Genesenen beträgt 37.823. Damit gelten derzeit 4.527 Personen als infiziert. In Quarantäne befinden sich derzeit 4.931 Personen. Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es mit Stand 18.03. in den vergangenen 7 Tagen in Bayern 1.000 hospitalisierte Fälle und 425 Covid-19-Erkrankte auf Intensivstation.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 2. April 2022 verlängert werden. Ab dem heutigen Samstag, 19. März 2022 gelten folgende Regelungen:
o Die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht sollen bestehen bleiben. Ab 21. März 2022 erfolgen schrittweise Lockerungen der Maskenpflicht am Platz zunächst für Grund- und Förderschulen (ab 21.03.2022), eine Woche später danach auch für die 5. und 6. Klasse.
o Die bestehenden 2G+/2G/3G-Regelungen bleiben bestehen, z.B. 3G in der Gastronomie oder 2G+ in Diskotheken.
o Testpflichten in Schulen und Kitas bleiben bestehen. Auch wird es weiterhin Testpflichten für Besucher und Beschäftigte vulnerabler Einrichtungen geben (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen).
o Folgende Regelungen entfallen:
Kontaktbeschränkungen
Kapazitäts- und Personenobergrenzen
Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen
Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie
Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten
Verbot des Feierns und des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen
Kategorien: Corona Virus, Gesundheitswesen