Coronavirus - Nutzung der Dienstleistungen im Landratsamt
25.03.2020 In Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen im Landratsamt wird darauf hingewiesen, dass eine Vorsprache im Landratsamt Erding nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist. Gemäß der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.03.2020 zählen nicht pauschal alle Behördengänge als „triftiger Grund“, die eigene Wohnung zu verlassen. Sie werden im Rahmen der telefonischen Terminvereinbarung beraten, ob eine dringende Angelegenheit vorliegt, die keinen Aufschub duldet und nur mit persönlichem Erscheinen erledigt werden kann.

Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarungen können nicht berücksichtigt werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass alle nicht unbedingt erforderlichen Behördengänge auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben sind oder aber das umfangreiche Onlineangebot genutzt werden soll.
Wichtig: Das Betreten der Gebäude ist ausschließlich mit Termin und nur kurz vor der vereinbarten Uhrzeit möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht, außerdem gilt das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern. Desinfektionsmittel finden Sie neben den Toiletten im Spender an der Wand. Bei Erkältung, Husten oder sonstigen Anzeichen bleiben Sie bitte fern. Mehr unter: www.landkreis-erding.de/corona
Wir bitten Sie möglichst alleine und ohne Begleitperson zu kommen, weil wir die Zahl der Besucher im Wartebereich niedrig halten müssen.
Kategorien: Aktuelle Meldungen, Corona Virus, Landratsamt Erding, Landkreis, Öffentliche Sicherheit, Termine