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Eigentümer-/Anliegerversammlung zum Erhalt der Lindenallee

19.04.2018 In konstruktivem Diskurs haben die betroffenen Grundstücksanlieger gemeinsam mit Landrat Martin Bayerstorfer und Vertretern des Staatlichen Bauamts Freising sowie den Bürgermeistern aus Wartenberg und Kirchberg Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt der Lindenallee erörtert. Der Landrat steht dabei allen Möglichkeiten zur Bewahrung des Naturdenkmals offen gegenüber.

Lindenallee bei Steinkirchen

Vertreter des Staatlichen Bauamts Freising und des Landratsamtes verdeutlichten im Rahmen der Veranstaltung, dass eine Nachpflanzung für erkrankte und abgestorbene Linden nur in einem Abstand von mindestens 4,50 m zur Straße sinnhaft und nachhaltig ist. In diesem Zusammenhang hat der Landkreis den Grundstückseignern angeboten, für die Nachpflanzungen einen Streifen von 6 m Breite auf beiden Seiten der Fahrbahn zu erwerben, da der Landkreis aktuell Grundeigentümer von bereits ca. 1 bis 3 m ist. Den Eigentümern war dabei besonders wichtig, dass der Grund nur für den Erhalt und Schutz der Lindenallee und nicht für eine etwaige Straßenverbreiterung verwendet werden darf. Einige Grundstückseigner denken auch über Nachpflanzungen in Eigenregie nach. Alternativ zum Verkauf wurden weitere Optionen, wie etwa die Bestellung von Dienstbarkeiten vorgeschlagen, durch die ein flächendeckendes Nachpflanzungskonzept ausgearbeitet und an-schließend umgesetzt werden könnte.

Landrat Martin Bayerstorfer hofft nun auf rege Rückmeldung zu den Angeboten des Landkreises: „Der Erhalt der Lindenallee ist nur gemeinschaftlich zu schultern und hierzu muss Grund gesichert werden. Wenn dieses einzigartige Naturdenkmal für kommende Generationen bewahrt werden soll, müssen wir jede Möglichkeit nutzen.“

Eine weitere Möglichkeit wäre, wie von Bürgermeister Hans Grandinger die Abstufung der Lindenallee von der Kreisstraße zur Gemeindeverbindungsstraße und eine ersatzweise Schaffung einer Parallelstraße. Der Erhalt und die Pflege der Lindenallee fielen damit an die Gemeinde. Damit könnten der Mindestabstand der Bäume zur Straße individuell und eigenständig festge-legt und die neuen Bäume auch in Fluchtrichtung der bestehenden Lücken in unmittelbarer Nähe zur Straße eingesetzt werden. Da die Schaffung der Parallelstraße wegen des geringen Fahrzeugaufkommens insgesamt als nicht notwendig erachtet wird, wird die Abstufung der Kreisstraße von den beiden beteiligten Gemeinden in Wartenberg und Kirchberg derzeit nicht befürwortet.

Kategorien: Landkreis, Natur- und Umweltschutz, Straßenverkehr