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Einbahnstraßenregelung - Bundesstraße B 15 in Taufkirchen

07.04.2017 Im Zuge der Straßen- und Kanalbauarbeiten an der B 15 in Taufkirchen, Höhe Attinger Weg, wird zur Durchführung der Baumaßnahmen auf der B 15 eine Einbahnstraßenregelung angeordnet.

Das Landratsamt Erding als Anordnungsbehörde teilt mit, dass die Einbahnstraßenregelung für den Verkehr in Richtung Norden gilt, d.h. der Verkehr aus Dorfen und Erding der in Richtung Landshut oder Velden unterwegs ist hat freie Fahrt. Für den Verkehr aus Landshut in Richtung Süden erfolgt eine Umleitung über die Veldener Straße – B 388 – ED 13 (Moosen) – ED 26 (Wetzling) nach Taufkirchen. Der Verkehr aus Velden erhält auf der B 388 bei der Abzweigung Richtung Moosen einen entsprechenden Umleitungshinweis. Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis einschließlich Freitag, 21.04.2017.

Die Arbeiten werden so rasch wie möglich abgewickelt. Das Landratsamt Erding bit-tet die betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderungen.

Kategorien: Landkreis, Verkehrsmeldung