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Führerschein für Pflegekinder

04.03.2020 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages von Erding hat in seiner heutigen Sitzung die Anpassung der Zuschussrichtlinien für Pflegekinder beschlossen. Somit kann zukünftig auch eine finanzielle Unterstützung für das begleitete Fahren ab 17 Jahren gewährt werden.

Nach der ursprünglichen Fassung der Zuschussrichtlinien konnte eine Bezuschussung des Führerscheins für volljährige Pflegekinder nur bei „dringender Notwendigkeit“ gewährt werden. Dadurch war die Möglichkeit, den Führerschein für begleitetes Fahren im Alter von 17 Jahren zu erwerben faktisch nicht gegeben.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss daher, künftig den Zuschuss auf Antrag der Pflegekinder generell zu gewähren und diesen gleichzeitig auf zwei Pflegepauschalen (entspricht 2.280 Euro) anzuheben. Landrat Martin Bayerstorfer betonte, dass man hier ein deutliches Zeichen für die Chancengleichheit setzen könne: „Der Erwerb des Führerscheins öffnet für viele junge Menschen Türen und ist ein weiterer Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Die Kosten dafür sind in den letzten Jahren dafür jedoch stark angestiegen. Wir wollen daher unsere Pflegeeltern und die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, die nicht auf finanzielle Unterstützung aus dem familiären Umfeld hoffen können, soweit es geht, entlasten.“

Darüber hinaus befasste sich der Ausschuss mit den Teilplänen I (Jugendsozialarbeit) und V (Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren), für die der Unterausschuss Jugendhilfe im Vorgriff entsprechende Anpassungen und Handlungsempfehlungen erarbeitet hatte. Geplant ist nun unter anderem die Überprüfung des Umfangs der Jugendsozialarbeit an Schulen insbesondere an den Gymnasien und Realschulen mittels Befragung der beteiligten Stellen und statistischer Auswertungen der amtsinternen Daten. Im Haushaltsjahr 2020 sind insgesamt 400.000 Euro für die Jugendsozialarbeit an Schulen eingeplant.

Kategorien: Familie, Jugend, Landkreis, Landratsamt Erding