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Hygienebestimmungen bei Omnibusunternehmen

08.12.2017 Seit Juli 2017 haben das Landratsamt Erding mehrere Anfragen seitens foodwatch e. V. zum Omnibusunternehmen Scharf erreicht. Gegenstand der Anfragen war stets, ob bei der Fa. Scharf die geltenden Hygienebestimmungen für Lebensmittelunternehmen eingehalten werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass foodwatch e. V. zweifelsfrei einen gesetzlichen Auskunftsanspruch bzgl. der angefragten Thematiken hat, entstand beim Landratsamt Erding der Eindruck, dass foodwatch e. V. gezielt die Firma Scharf mit ihrer bekannten Verbindung zur amtierenden Staatsministerin, Frau Ulrike Scharf, angefragt hat. Im gleichen Zeitraum sind zu keinen anderen (Omnibus-) Unternehmen Auskunftsersuchen eingegangen, was im Widerspruch zur Aussage von foodwatch-Sprecher Andreas Winkler steht (Artikel im Erdinger Anzeiger vom 27.09.2017). Auch die Tatsache, dass nicht nur eine, sondern insgesamt drei Anfragen beim Landratsamt Erding eingegangen sind, untermauert diesen Eindruck.

Herr Landrat Bayerstorfer legt Wert auf die Feststellung, dass die Fa. Scharf Ihren Pflichten als Lebensmittelunternehmen nachkommt, was sich im Rahmen eine Routinekontrolle bestätigt hat.

Kategorien: Landkreis, Richtigstellungen