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Jahrespressekonferenz 2017 - Fachbereich 53 - Verbraucherschutz

15.12.2017 Fachbereich 53 - Verbraucherschutz

1. Vollzugstätigkeit im Bereich des Unterbringungsrechts

Der Vollzug des Bayer. Unterbringungsgesetzes ist als Aufgabe aus dem besonderen Sicherheitsrecht häufig besonders eilbedürftig.
Hiernach können Personen jeden Alters, die psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört sind und dadurch in erheblichem Maße die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Die Bandbreite der zu bearbeitenden Fälle reichte im Jahr 2017 bislang von verschiedensten psychischen Krankheiten über Suizidversuche/-androhungen, psychischen Ausnahmezuständen und erheblichen alkohol- oder drogenbedingten Rauschzuständen bis hin zu (demenzbedingter) Hilflosigkeit.

Insgesamt sind im Landkreis Erding im Jahr 2017 bis Anfang Dezember 307 Personen diesbezüglich auffällig geworden.
Zur „Entschärfung“ unmittelbarer Eigen- und/oder Fremdgefährdungen wurden durch das LRA Erding bis dato 29 Personen sofortig vorläufig untergebracht. In elf dieser Fälle waren Personen auf dem Gelände des Flughafens (Fluggäste, Obdachlose oder Asylbewerber) von einer solchen Maßnahme betroffen. Durch die Polizeiinspektionen Erding, Dorfen und Flughafen München wurden außerhalb der Dienststunden des LRA weitere etwa 110 Personen polizeilich sofortig vorläufig untergebracht. Etwa 25 Personen sind im Lauf des Jahres mehrfach auffällig geworden.

Zur Verbesserung der Lebensumstände des betroffenen Personenkreises bzw. zur Vermeidung weiterer Gefahren für die Allgemeinheit werden für je-den Einzelfall fachbereichsübergreifend verschiedene individuelle Maßnahmen geprüft.
Dies reicht von der Übersendung von Hilfsangeboten zur Suchtberatung (33 Fälle), der Vorladung zu einem amtsärztlichen Gespräch (13 Fälle), der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (4 Fälle), der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (3 Fälle) bis hin zur Abgabe an eine entsprechende Fachstelle (z.B. Jugendamt: 14 Fälle, Betreuungsstelle: 58 Fälle, Asylmanagement: 15 Fälle).


2. Reform im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Veterinärwesen

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit, des Veterinärwesens und dem damit zusammenhängenden Vollzug steht nach entsprechenden Beschlüssen der Bayer. Staatsregierung und dem Bayer. Landtags zum 01.01.2018 eine umfassende Organisationsreform an.
Die neu eingerichtete Bayer. Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) wird mit dem Jahreswechsel ihre Tätigkeit vollständig aufnehmen und künftig für die (lebensmittelhygienerechtlichen) Kontrollen in sog. komplexen Betrieben zuständig sein.

Nach gegenwärtigem Stand sieht die KBLV die Kriterien für das Vorliegen eines „komplexes Betriebes“ für insgesamt acht im Landkreis Erding ansässige Betriebe aus unterschiedlichen Bereichen der Lebensmittelherstellung/-verarbeitung als erfüllt an. Sofern diese Betriebe nicht (erfolgreich) gegen die entsprechenden Bescheide der KBLV zu deren Zuständigkeitsfeststellung klagen sollten, wird die Zuständigkeit in diesen acht Fällen zum 01.01.2018 vom LRA Erding auf die KBLV übergehen.
Daneben wird auch die Grenzkontrollstelle Flughafen München – bislang ein eigenständiges Sachgebiet des LRA Erding – zum 01.01.2018 mitsamt den gesetzlich vorgesehenen Aufgaben (z.B. Abwicklung des kompletten Reiseverkehrs mit Tieren am Flughafen) in die KBLV übergehen.

Dennoch ist nicht zu erwarten, dass die Organisationsreform für wesentliche Veränderungen für Lebensmittelunternehmer und Verbraucher im Landkreis Erding sorgen wird, da das LRA Erding für alle anderen Betriebe sowie einige Sonderaufgaben am Flughafen München zuständig bleiben wird.
So ist auch in 2018 mit einem weitgehend unveränderten Arbeitsumfang für Kontrolleure und Verwaltung zu rechnen. Im Jahr 2017 mussten wegen Hygienemängeln bislang 24 Anordnungen gegen Lebensmittelunternehmer erlassen werden. In 22 Fällen mussten Ordnungswidrigkeitenverfahren (wegen Hygiene- oder Kennzeichnungsmängeln) eingeleitet werden. Zudem wurden 46 Ausfuhrzertifikate (= Bescheinigungen über die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln) erteilt.

Kategorien: Jahrespressekonferenz, Landkreis, Landratsamt Erding