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Jahrespressekonferenz 2017 - SG-52-2 – Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung

15.12.2017 Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes werden von den Kontrolleuren aus dem Bereich der Lebensmittelüberwachung umfangreiche Importkontrollen am Flughafen München durchgeführt. Dabei wurden bis Ende November 2017 in insgesamt 291 Fällen Waren aus Nicht-EU-Ländern überprüft.

Da die Voraussetzungen für einen Import in die EU nicht erfüllt waren, mussten in 26 Fällen Waren beanstandet werden, was einer Beanstandungsquote von 8,9 % entspricht. In 22 dieser Fälle musste die Ware wegen nicht auszuschließender Gesundheitsgefährdung anschließend vernichtet werden, in den weiteren vier Fällen konnte die Ware unter Auflagen doch noch freigegeben werden.
Eine Vernichtung infolge eines Verkehrsverbots musste für 2,3 t Lebensmittel, 85 kg Nahrungsergänzungsmittel, 1,7 t Tabak (z.B. Kautabak aus Pakistan; s. Abb.) und 420 kg Liquid, der für E-Zigaretten verwendet werden sollte, veranlasst werden. Darüber hinaus ging von diversen Kosmetika nachweislich eine Gesundheitsgefahr aus, sodass insgesamt 750 kg an kosmetischen Produkten vernichtet werden mussten (z.B. hautaufhellende Cremes aus Afrika, s. Abb.‘s).

Nicht verkehrsfähiger Kautabak aus Pakistan:

Beispiele nicht verkehrsfähiger Kosmetika:

Kategorien: Jahrespressekonferenz, Landkreis, Landratsamt Erding