Jahrespressekonferenz 2018 – Augen auf beim Heizungstausch!
18.12.2018 Am 1. August 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt nunmehr bundesweit und hat die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) in der Fassung vom 2010, abgelöst.
Es haben sich aus der neuen AwsV relevante Neuerungen auch für Heizöl-lageranlagen ergeben:
Der Einbau einer Heizöllageranlage ist jetzt mindestens sechs Wochen vor-her anzuzeigen. Aufgrund der Anzeige haben wir die künftige Lagerung wassergefährdender Stoffe dahingehend zu überprüfen, ob die Lagerung in einem Wasserschutzgebiet bzw. einem Überschwemmungsgebiet erfolgen soll, da im Wasserschutzgebiet weitergehende Anforderungen zu stellen sind und im Überschwemmungsgebiet die Errichtung einer neuen Heizölverbraucheranlage nicht mehr möglich ist.
Bei dem Einbau von neuen Heizöllageranlagen ab einem Fassungsvolumen von mehr als 1.000 Litern ist eine Inbetriebnahmeprüfung durch einen Sachverständigen nach AwsV erforderlich.
Auch ist eine Sachverständigenprüfung nach einer wesentlichen Änderung wie z.B. der Einbau einer Innenhülle, an nicht wiederkehrend prüfpflichtigen Lageranlagen erforderlich. Aufgrund dieser Vorschrift wurden bereits mehrere bei uns nicht angezeigte aber hierzu verpflichtete Lageranlagen bekannt.
2018 wurden 14 umweltfreundliche Heizungen genehmigt (Wärmepumpen, Erdwärmesonden, Solarheizungen)
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