Jahrespressekonferenz 2018 – Leistungseinschränkung nach § 1a AsylbLG
18.12.2018 In den vergangenen Jahren wurde folgende Anzahl von Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG vorgenommen:
2018: 37 Personen
2017: 14 Personen
2016: 8 Personen
Die Leistung eingeschränkt wird u.a. aus folgenden Gründen:
Wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können aus Gründen, die die betroffene Person selbst zu vertreten hat.
Wenn der Person nachweislich in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union eine Asylanerkennung oder ein Aufenthaltsrecht gewährt worden ist und diese(s) auch noch fortbesteht.
Wenn die Person eine von der Ausländerbehörde geforderte Mitwirkungshandlung im laufenden Asylverfahren nicht erbracht hat.
Wenn eine Person eine zugewiesene Arbeitsgelegenheit im Rahmen des AsylbLG nicht erbracht hat.
Kategorien: Jahrespressekonferenz, Landkreis, Landratsamt Erding, Asylmanagement