Jahrespressekonferenz 2018 – Rege Bautätigkeit im Landkreis Erding
18.12.2018 Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Erding kann auch für das Jahr 2018 konstant hohe Zahlen für Bauverfahren melden: So wurden heuer (Stand: 01.10.2018) im Rahmen von Genehmigungs-, Freistellungsverfahren, denkmalrechtlichen Erlaubnissen sowie Grundstücksverkehrsangelegenheiten insgesamt 1.144 Fälle bearbeitet und im Idealfall einer Genehmigung zugeführt.
Auch die Anzahl der „Sonderbauten“, also der baulichen Anlagen und Räu-me mit besonderer Art und Nutzung, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens umfassendst, also auf Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch), auf Anforderungen nach den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie auf dazu erlassene Rechtsverordnungen als auch auf andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt, ersetzt oder eingeschlossen wird, geprüft werden, ist im Landkreis Erding im Jahr 2018 mit 56 (Stand: 01.10.2018) Großprojekten konstant hoch. Es handelt sich hierbei etwa u.a. um Verkaufsstätten (mit einer Fläche von mehr als 800 m²), Versammlungsstätten, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheimen oder auch Gebäude mit schlicht mehr als 1600 m² Fläche.
Planungsfreudig waren heuer auch wieder die Gemeinden des Landkreises Erding. Im Rahmen von Flächennutzungsplan-, Bebauungsplan- oder diversen Satzungsverfahren wurden in insgesamt 116 (Stand: 01.10.2018) Fällen die Gemeinden unterstützt bzw. deren Verfahren einer Genehmigung zugeführt.
Einhergehend mit der konstanten Höhe der Bauantragszahlen sind auch die Baukosten bzw. genehmigten Bausummen weiterhin exorbitant. So wurden 2018 bis dato ca. 189 Mio. Euro umgesetzt. Zu den Baukosten gehören alle Kosten, die mit dem Bauvorhaben ursächlich verbunden und zu seiner Vollendung erforderlich sind. Das sind insbesondere Kosten des Bauwerks, Kosten der von der Baugenehmigung erfassten Außenanlagen oder auch Baunebenkosten (wie z.B. Kosten der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, als auch Kosten für besondere Betriebseinrichtungen (z.B. Aufzüge)).
Kategorien: Bauen und Wohnen, Landkreis, Landratsamt Erding