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Jahrespressekonferenz 2018 – Verbraucherschutz

18.12.2018 Trinkwasserhygiene – Hohes Niveau der Trinkwasserqualität im Landkreis Erding

Den Fachbereichen Gesundheitswesen und Verbraucherschutz obliegt die Überwachung der Qualität des Wassers, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist. Hierzu zählt insbesondere das Wasser, das zum unmittelbaren Genuss als Trinkwasser verwendet wird.
Daneben ist die Trinkwasserqualität in vielen weiteren privaten und gewerblichen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben, so z.B. zur Zubereitung von Speisen und Getränken (u.a. Schorlen, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel), der Behandlung von Lebensmitteln (u.a. Waschen von Salat und Gemüse), der Reinigung von Gegenständen und Räumen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (u.a. Ess- und Trinkgeschirr, Milchkammern) oder zu sonstigen häuslichen Zwecken (u.a. Körperpflege und -reinigung, Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen). In Lebensmittelbetrieben muss das für die Herstellung, die Behandlung, die Konservierung oder das Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, verwendete Wasser ebenfalls Trinkwasserqualität aufweisen.

Im Landkreis Erding wird der weit überwiegende Teil der Trinkwasserversorgung durch die 21 zentralen Wasserwerke gestemmt.
Abhängig von der Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet pro Tag abgegebenen oder produzierten Wassers, ist dieses unterschiedlich häufig auf verschiedene gesundheitsrelevante Parameter untersuchen zu lassen. Sämtliche in diesem Zusammenhang vorgelegten Befunde waren im Kalenderjahr 2018 unauffällig und lagen unter den in der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Grenzwerten.

Ferner sind im Landkreis Erding derzeit 71 kleinere Wasserversorgungsanlagen in Betrieb, über die i.d.R. abgelegene Anwesen mit Trinkwasser versorgt werden (sog. „Hausbrunnen“).
Auch diese Anlagen unterliegen der regelmäßigen Untersuchungspflicht: Nach einer Anpassung der Trinkwasserverordnung ist jährlich unaufgefordert eine Teiluntersuchung (Umfang: mikrobiologische Parameter) in Auftrag zu geben. In einem Abstand von maximal fünf Jahren ist eine Volluntersuchung (zusätzlich Untersuchung von chemischen und Indikator-Parametern) durchzuführen, turnusgemäß wird dies wieder im Jahr 2020 der Fall sein. Im Interesse des vorbeugenden Verbraucher-/Gesundheitsschutzes erinnert der Fachbereich 53 die Brunnenbetreiber mit einem Anschreiben an die Untersuchungspflicht und teilt dabei den für die jeweilige Anlage erforderlichen Untersuchungsumfang mit.

Auf diese Weise sind im Kalenderjahr 2018 bis dato nahezu alle Brunnenbetreiber ihrer Untersuchungspflicht nachgekommen.
Wegen Grenzwertüberschreitungen mussten in der Folge während des laufenden Jahres 7 Abkoch-Anordnungen erlassen werden, von denen nach der Durchführung von Abhilfemaßnahmen (z.B. Spülung und/oder Desinfektion des Systems, Installation von Aufbereitungsanlagen, bauliche Ertüchtigung des Brunnenanlage) bereits 4 wieder aufgehoben werden konnten. Wegen Verstößen gegen die Untersuchungspflicht war es im Berichtszeitraum zudem erforderlich, insgesamt 2 Verpflichtungsanordnungen und 1 Bußgeldbescheid auszusprechen.

Das Niveau der Trinkwasserversorgung im Landkreis Erding kann daher als sehr hoch eingestuft werden.
Der weit überwiegende Großteil der Brunnenbetreiber kommt zudem ihren gesetzlichen Pflichten zuverlässig nach.

Als bedenklich ist es jedoch einzustufen, dass im Spätherbst 2 Hausbrunnen – unabhängig voneinander und vermutlich in Folge der diesjährigen geringen Niederschlagsmengen – trocken gefallen sind.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden keinerlei vergleichbare Situationen bekannt, weshalb zu befürchten ist, dass es angesichts des voranschreitenden Klimawandels nicht bei diesen Einzelfällen bleiben könnte.

Kategorien: Landkreis, Landratsamt Erding, Jahrespressekonferenz