Jahrespressekonferenz 2019 – Krätze
10.12.2019 Die Krätze, fachmedizinisch Skabies genannt, ist eine durch die Krätzemilbe verursachte ansteckende Hautkrankheit. Bei den Betroffenen führt sie zu quälendem Juckreiz. Die Milbe wird durch engen Hautkontakt übertragen, sodass ein hohes Verbreitungsrisiko vor allem in den Bereichen gegeben ist, in denen Menschen gemeinsam leben oder Kinder in engem Kontakt gemeinsam spielen. Dabei ist die Erkrankung mitunter schwer zu diagnostizieren.
Außerdem können bis zu sechs Wochen zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Erkrankungserscheinungen liegen (Inkubationszeit). In dieser Zeit können die Betroffenen jedoch schon ansteckend sein. Diese Tatsachen erschweren die Verhinderung einer Weiterverbreitung sehr.
Im Landkreis Erding traten seit der zweiten Jahreshälfte 2018 in vier Einrichtungen Häufungen der Erkrankung auf. Ein betroffenes Klinikum und eine Kindertagesstätte konnten das Geschehen durch frühzeitiges konsequentes Eingreifen sehr schnell abwehren. In zwei Pflegeheimen gestaltete sich die Bekämpfung schwieriger. Durch intensive Anstrengungen und sehr umfangreiche Behandlungs- und Schutzmaßnahmen gelang es jedoch beiden Einrichtungen, ebenfalls die Infektionskette zu unterbrechen. Damit gibt es nach aktuellem Kenntnisstand in den Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen des Landkreises Erding seit Mitte Oktober 2019 keine Krätze mehr.
In vielen bayerischen Landkreisen, in ganz Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern zeigt sich in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme an Krätze. Allerdings ist ein wellenförmiger Verlauf der Erkrankungshäufigkeiten schon aus der Vergangenheit bekannt. Auch in den 90ger Jahren gab es vorübergehend eine sehr hohe Zahl an stationären Behandlungsfällen aufgrund von Skabies.
Eine Analyse der Barmer Krankenkasse zeigt, dass die Verordnungszahl wichtiger Krätze-Medikamente von 2016 auf 2017 um 60 Prozent gestiegen ist. Dabei zeigten sich regional noch deutlich stärkere Anstiege auf bis zu 127%.
Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht sowohl für Gemeinschaftseinrichtungen als auch für Pflegeeinrichtungen bei Verdacht oder Erkrankung an Skabies eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt, sodass der FB Gesundheitswesen umgehend tätig wird, falls neue Fälle auftreten sollten.
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