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Jahrespressekonferenz 2019 – Stufenweiser Pflichtumtausch Führerscheine

10.12.2019 Am 19.03.2019 wurde von der Bundesregierung der stufenweise Pflichtumtausch aller Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, eingeführt. Dies führte zu vermehrten Nachfragen und Antragstellungen.

Am 19.03.2019 wurde von der Bundesregierung der stufenweise Pflichtumtausch aller Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, eingeführt. Dies führte zu vermehrten Nachfragen und Antragstellungen.

Die genauen Fristen ergeben sich aus der folgenden Anlage 8 e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

I.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:


Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

II.
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *


Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung V. v. 4. Juli 2019 BGBl. I S. 1056 m.W.v. 16. Juli 2019

Kategorien: Landkreis, Landratsamt Erding, Jahrespressekonferenz